Dresden hat die für Samstag geplanten Großdemonstrationen der „Querdenken“-Bewegung verboten. Diese Entscheidung teilte die Stadt am Donnerstag, dem 11. März, mit. Sie begründet den Schritt damit, dass das Versammlungsgeschehen „dem Schutzzweck aller Corona-Schutzverordnungen zuwiderlaufen“ würde. Auch alle Ersatzveranstaltungen sind von dem Verbot betroffen. Die Dresdner Ortsgruppe von „Querdenken“ kündigte umgehend rechtliche Schritte an. Eigentlich sind für Samstag Großdemonstrationen in allen deutschen Landeshauptstädten geplant. Diese sollen unter dem Motto „Es reicht!“ stehen und sich gegen die aktuelle Corona-Politik richten – insbesondere gegen den gerade zunehmend gelockerten Lockdown. Es wären die ersten größeren Veranstaltungen dieser Art seit mehreren Monaten. Doch zumindest die geplanten Versammlungen in Dresden dürfen nicht stattfinden.In Dresden hatte „Querdenken“ eine stationäre Kundgebung am Elbufer für bis zu 5.000 Menschen angezeigt. Weil die Corona-Schutzverordnung eine Höchstgrenze von 1.000 Personen vorsieht, hatten die Organisator/-innen eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Das lehnte die Stadt Dresden jedoch ab. Zustrom aus Risikogebieten erwartet Daraufhin habe „Querdenken“ weitere Kundgebungen angemeldet und jeweils eine Zahl von 1.000 Teilnehmenden angegeben. „Die Versammlungsbehörde musste daraus schlussfolgern, dass der Veranstalter nicht in der Lage und nicht willens ist, seine Mobilisierung und den damit verbundenen Zustrom von Tausenden Teilnehmern auch aus Hochinzidenz- und Mutationsgebieten nach Dresden zu beeinflussen“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Daraufhin folgte das Verbot.

via l-iz: Dresden verbietet die für Samstag geplanten „Querdenken“-Kundgebungen

siehe auch: Dresden verbietet „Querdenken“-Demos – Veranstalter gehen rechtliche Schritte. Zwar werden die Corona-Regeln gerade schrittweise gelockert, doch die „Querdenken“-Bewegung will trotzdem protestieren. Die Stadt Dresden verbot die dort für Samstag geplanten Demonstrationen allerdings. Die „Querdenker“ sehen darin eine „bodenlose Frechheit“ und kündigen rechtliche Schritte an.