Als erstes Land hat Deutschland die Arbeitsdefinition von Antiziganismus der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRA) auf nationaler Ebene angenommen und damit zur Grundlage für politisches und Verwaltungshandeln gemacht. Wie das Auswärtige Amt am Mittwoch in Berlin mitteilte, billigte das Bundeskabinett die Definition. »Der Völkermord an den Sinti und Roma während der NS-Zeit ist viel zu lange in Vergessenheit geraten«, erklärte Außenminister Heiko Maas (SPD). Noch heute gebe es großen Aufholbedarf bei der Auseinandersetzung mit diesem ebenfalls von Nazi-Deutschland ausgehenden Verbrechen. Die Diskriminierung von Sinti und Roma halte sich »hartnäckig in unseren Gesellschaften«, sagte er. Nach der IHRA-Definition handelt es sich etwa um Antiziganismus, wenn Sinti und Roma verzerrt dargestellt oder ihre Verfolgung durch die Nationalsozialisten geleugnet werden. Der Begriff »Zigeuner« wird als antiziganistisch bewertet, wenn er als Beleidigung verwendet wird. Antiziganismus manifestiere sich in Äußerungen, Handlungen sowie institutionellen Verfahren der Marginalisierung, in Ausgrenzung, physischer Gewalt oder Herabwürdigung von Kultur und Lebensweise der Sinti und Roma, heißt es in der Arbeitsdefinition.

via jüdische allgemeine: IHRA – Deutschland nimmt Definition für Antiziganismus an