Nach Anzeigen von AfD-Mitgliedern durchsuchten Ermittler die Räume der Grünen-Stadtratsfraktion und beschlagnahmten technisches Gerät. Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte das nun als nicht verhältnismäßig. Die Durchsuchung in Räumen der Erlanger Grünen-Stadtratsfraktion war rechtswidrig. Das hat jetzt die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entschieden, wie Justizsprecher Friedrich Weitner bestätigt. Ermittler hatten am 25. März die Räume der Grünen außerhalb üblicher Geschäftszeiten betreten und technisches Gerät beschlagnahmt. Sie waren dem Verdacht nachgegangen, ein Stadtrat könnte Beihilfe zu einer Verletzung des “Rechts am eigenen Bild” geleistet haben. Nach einer Beschwerde der Grünen hat das Gericht diese Razzia nun für nicht verhältnismäßig erklärt. So sei schon der strafrechtliche Vorwurf gering und die Indizien zu einer Beteiligung zudem zu schwach gewesen, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen. Die Ermittler hatten zunächst fünf Computer beschlagnahmt, vier davon umgehend zurückgegeben. Die Daten des fünften Geräts wurden sichergestellt, dürfen nun aber nicht ausgewertet werden.

via sz: Polizei in Bayern – Razzia bei Erlanger Grünen-Stadtratsfraktion war rechtswidrig

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