Durch die Initiative Querdenken-511 wird in einschlägigen Telegram-Chats seit mehreren Tagen für den Abend des 04.04.2021 eine Versammlung am Privatwohnsitz des Ministerpräsidenten beworben. Dabei wurde zwischen den Chatteilnehmenden auch die Frage diskutiert, ob die Versammlung ordnungsgemäß bei der Versammlungsbehörde angezeigt worden sei, was in den Chats von den Initiatoren der Versammlung bejaht wurde. Gegenüber der Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover wurde erst am heutigen Tag – und damit verfristet – eine sich fortbewegende Versammlung von 1000 Teilnehmenden der Querdenken-Bewegung vor dem und im unmittelbaren Umfeld des Wohnhauses des Ministerpräsidenten angezeigt. Dabei wurde der Versammlungsbehörde auch eine Mail des Anzeigenden mit einer inhaltsgleichen Versammlungsanzeige vom 29.03.2021 übersandt, welche dieser aber am 29.03.2021 an eine nicht existente E-Mail-Adresse gesandt hatte und die infolgedessen die Versammlungsbehörde bisher nicht erreicht hatte. Auch postalisch ist bis zum heutigen Tag keine Versammlungsanzeige bei der Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover eingegangen.
Nach dem verfristeten Eingang der Versammlungsanzeige am heutigen Tag wurde der Versammlungsanzeigende gleichwohl unverzüglich durch die Versammlungsbehörde kontaktiert und zu einem Kooperationsgespräch eingeladen. In diesem zeigte sich der Anzeigende unkooperativ und lehnte insbesondere jedwede Verlegung seines Versammlungsortes ab, obwohl ihm seitens der Versammlungsbehörde diverse geeignete Örtlichkeiten im Stadtgebiet angeboten wurden. Die Versammlung der Initiative Querdenken-511 wurde durch die Versammlungsbehörde am heutigen Tag verboten, da es den Initiatoren nach hiesiger Auffassung ausschließlich darum geht, durch die Durchführung einer Versammlung am Privatwohnsitz des Ministerpräsidenten diesem gegenüber eine Drohkulisse aufzubauen, ihn im privaten Umfeld einzuschüchtern und hierüber die Coronapolitik der Landesregierung beeinflussen zu wollen. Ein solches Verhalten ist im höchsten Maße demokratiegefährdend und war aus diesem Grunde zu untersagen. Die Verbotsverfügung wurde dem Anzeigenden bereits zugestellt, der Rechtsweg steht ihm selbstverständlich offen.

via presseportal blaulicht: POL-H: Versammlung der Initiative Querdenken-511 verboten