Bei einer „Querdenker“-Demo mit bis zu 15.000 Teilnehmern am vergangenen Samstag in Stuttgart wurde weitgehend gegen die aktuellen Corona-Auflagen verstoßen. Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis widerspricht jetzt den Aussagen der Stadt: Die Demonstration hätte durchaus verboten werden können. Im Streit um die ausgeuferte Demonstration gegen die Corona-Auflagen am Osterwochenende in Stuttgart widerspricht der Berliner Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Ulrich Battis der Stadt. Es habe durchaus die Möglichkeit gegeben, die Großdemonstration mit bis zu 15.000 Teilnehmern vom vergangenen Samstag zu untersagen, sagte er den „Stuttgarter Nachrichten“. „Nach meinen Informationen habe ich keine Zweifel daran, dass das Land mit seiner Auffassung im Recht ist, dass die Demonstration hätte verboten werden können“, ergänzte Battis. Erfahrungen bei ähnlichen Veranstaltungen unter anderem in Berlin und Kassel hätten gezeigt, dass sich die Veranstalter nicht an die geltenden Auflagen hielten. „Dass dies in Stuttgart auch so kommen wird, war von vornherein klar“, sagte Battis. Es sei „Unsinn“, sich in Pandemiezeiten auf die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit zu berufen. Hier habe bei Missachtung der Auflagen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Dritter eindeutig Vorrang.

via bnn: „Querdenker“-Demo in Stuttgart – Staatsrechtler: Verbot der „Querdenker“-Demo war möglich

Categories: Rechtsextremismus