Die geplanten“Querdenker“-Versammlungen in Kempten und Dresden am Samstag bleiben untersagt. Gerichte haben in beiden Städten die Verbote bestätigt. Mehrere Tausend Demonstranten sollten an den Veranstaltungen teilnehmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Verbot von zwei „Querdenker“-Demonstrationen in Kempten bestätigt. Die Beschwerden der beiden Veranstalter seien zurückgewiesen worden, teilte der Gerichtshof am Freitagabend mit. Die Versammlungsbehörde habe zu Recht festgestellt, dass die Untersagung notwendig sei, um Infektionsgefahren zu verhindern. Auch eine Versammlung mit weniger Teilnehmern sei deshalb nicht vertretbar. (…) Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte am Freitagabend das Verbot der „Querdenker“-Versammlungen am Samstag in Dresden. Das Gericht gehe von nicht vertretbaren Gefahren für Beteiligte und Passanten aus, erklärte eine Sprecherin. Insbesondere wegen der überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen und der Verbreitung ansteckenderer Virusvarianten bestehe ein nicht absehbares Risiko. Der Senat rechne zudem damit, dass mildere Mittel, wie etwa eine Beschränkung der Teilnehmerzahl, nicht wirksam seien. Dies habe die Erfahrung mit vergangenen Demonstrationen gezeigt. Es sei zu erwarten, dass es dem Veranstalter trotz vorgelegtem Hygienekonzept nicht gelingen werde, für die Einhaltung des Konzepts und eine begrenzte Teilnehmerzahl zu sorgen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes sei unanfechtbar.

via rnd: „Querdenker“-Demos in Kempten und Dresden verboten: Gerichte bestätigen Urteile