Bundesverfassungsgericht lehnt Eil-Anträge der Veranstalter ab. Die Demonstrationen von Gegnern der Corona-Politik in Stuttgart am Samstag bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte zwei gegen die Verbote gerichtete Eilanträge ab, wie ein Sprecher sagte. Es geht dabei um Versammlungen im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz in Stuttgart. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte das Verbot der Demonstrationen am Freitagabend bestätigt. Daraufhin hatten die Organisatoren das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der “Querdenker”-Bewegung bis zu 15.000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Die Polizei hat sich unabhängig vom Verbot auf einen größeren Einsatz in der Stadt eingestellt.

via mz: Querdenker-Verbot – Corona-Proteste in Stuttgart bleiben verboten (Update)