Ein Familienrichter aus Weimar hatte per einstweiliger Verfügung die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen aufgehoben. Das Verwaltungsgericht entschied in der Frage nun anders. Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Pflicht gekippt werden sollte, im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die achte Kammer bestätigte auch für kleinere Klassen die Maskenpflicht. Es sieht keine gesundheitlichen Bedenken für die Kinder durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. »Soweit es bei einzelnen Schülerinnen und Schülern zu Beschwerden kommen sollte, sähen die Regelungen der Allgemeinverfügung einzelfallbezogene Ausnahmen von der Tragepflicht vor«, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Eine Mutter hatte zuvor beim Familiengericht beantragt, weil sie die Gesundheit ihrer beiden acht und 14 Jahre alten Söhne durch Test- und Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot in deren Schulen gefährdet sah. Ein Familienrichter gab ihrem Antrag Anfang vergangener Woche statt: Per einstweiliger Anordnung ordnete er Präsenzunterricht an, zugleich untersagte er Abstands-, Test- und Maskenpflicht. Und zwar nicht nur für die beiden Schüler, sondern für sämtliche Kinder an den beiden betroffenen Schulen. Unter »Querdenkern« und Coronaleugnern wurde der Beschluss gefeiert, als habe ein Familienrichter aus Weimar die Pandemiepolitik im ganzen Land annulliert.
Das Verwaltungsgericht beschloss nun, das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Personen in der Nähe der Antragsteller, der anderen Schülerinnen und Schüler und der gesamten Bevölkerung wiege schwerer als das Interesse der Antragsteller, von den Maßnahmen vorläufig verschont zu bleiben. Familiengericht hat keine Befugnis Außerdem habe das Familiengericht keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Für eine solche Anordnungskompetenz fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten, heißt es weiter in der Mitteilung

via spiegel: Nach umstrittenem Beschluss – Verwaltungsgericht Weimar bestätigt Maskenpflicht im Unterricht

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