Die rheinland-pfälzische AfD ist vor dem Verfassungsgerichtshof mit einer Klage gegen das Verbot gescheitert, in den Räumen ihrer Landtagsfraktion ein Wahlkampfstudio zu betreiben. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) habe bei dem Verbot die verfassungsrechtlichen Grenzen seines Hausrechts nicht überschritten, heißt es in dem am Montag bekannt gewordenen Beschluss. Die Nutzung der Räume für Wahlkampfzwecke sei eine «unzulässige Vermischung von Fraktions- und Parteiarbeit». Die Einrichtung eines Wahlkampfstudios in den Räumen der Fraktion durch die Partei stelle einen «eklatanten Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben» dar, die der Landtagspräsident zu Recht unterbunden habe. (AZ: VGH O 23/21)

via lokalo: Klage abgelehnt: Rheinland-pfälzische AfD scheitert vor Verfassungsgerichtshof

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