Das hat rechtliche Folgen: Am 31. Oktober 2020 sprach der Rheinländer Artur H. (55) auf der “Querdenken”-Kundgebung auf dem Dresdner Theaterplatz. Die anwesende Polizei interessierte sich jedoch mehr für seine Gestik als für die Rede. Mehrere Sekunden streckte der 55-Jährige den Arm aus. Zwar war es der linke, aber auch das kann als Hitlergruß gewertet werden. So sah es auch das Gericht und erließ laut “Ruhrnachrichten” einen Strafbefehl über 60 Tagessätze an den “Querdenker”. Das Amtsgericht bestätigte den Strafbefehl gegenüber TAG24.

via tag24: WEIL ER DEN HITLERGRUSS GEZEIGT HAT: STRAFBEFEHL FÜR “QUERDENKER