Zwei Rechtsextremisten aus Chemnitz wollten einem Stadtrat verbieten, sie auf Twitter mit den Angriffen auf Polizisten in Zwönitz in Verbindung zu bringen. Dagegen geht der Stadtrat nun gerichtlich vor. Bernhard Herrmann, Chemnitzer Stadtrat der Grünen, hat eine Feststellungsklage gegen zwei Rechtsextremisten aus der Stadt eingereicht. Diese wollten dem Stadtrat über ihren Anwalt Martin Kohlmann mit einer Abmahnung verbieten, dass er sie mit den Angriffen auf Polizisten in Zwönitz Mitte Mai in Verbindung bringt. Herrmann hatte auf Twitter geschrieben, dass an den Eskalationen in Zwönitz auch Störer von außerhalb beteiligt waren. Dabei hatte er auf ein Bild verwiesen, dass die beiden Chemnitzer Rechtsextremisten Yves R. und Michael B. in Zwönitz zeigt. Die Abmahnung gegen mich war ganz klar ein Versuch der Einschüchterung. Dagegen wehre ich mich. An den gewalttätigen Protesten in Zwönitz haben eine Vielzahl an Auswärtigen teilgenommen, die versucht haben, die Proteste und die Stimmung zu nutzen. Bernhard Herrmann Grünen Stadtrat Chemnitz. Michael B. gilt als einer der führenden Köpfe der deutschen Neonazi-Szene. Vor seinem Umzug nach Chemnitz war er in Dortmund aktiv und gründete dort unter anderem die Splitterpartei “Die Rechte”. Yves R. war Chef vom Plattenlabel PC Records, das rechtsextreme Musik vertreibt. Seit 2014 arbeitet R. als Angestellter bei dem Label. Laut dem sächsischen Verfassungschutzbericht 2019 “sorgt PC Records für die nötigen Umsätze, um die Szene auch finanziell zu unterhalten”. Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts Mit der Feststellungsklage am Landgericht Chemnitz soll nun geklärt werden, dass die Twittermeldung keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. “In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Artikel 5 Grundgesetz liegt keine Verletzung vor, die eine Unterlassung rechtfertigen würde”, so Herrmanns Rechtsanwalt Jürgen Kasek.

via mdr: Chemnitzer Stadtrat klagt gegen bekannte Rechtsextremisten