Bislang galt als Faustregel: Für “Heil Hitler” oder “Sieg Heil” ist eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts fällig. Nach einem Vorfall in der Münchner Innenstadt reagierten die Juristen viel schärfer – ein Sinneswandel. Tatort: eine Straßenecke in der Münchner Altstadt. Das ist kein Ort wie jeder andere. Dieses Kopfsteinpflaster ist in Geschichte getränkt. Einen Steinwurf entfernt liegt das Hofbräuhaus, in dem einst Adolf Hitler das Parteiprogramm der NSDAP verkündete. Einen kurzen Spaziergang entfernt liegt die Feldherrnhalle, einst Kultstätte der Nazis. Auch Hitlers marmorgefliester “Führerbau” ist nah, architektonisch kaum verändert. Als ein angetrunkener Mann hier kürzlich “Sieg Heil” rief, reagierte die Justiz scharf. Der Ausruf ist in Deutschland verboten und nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs strafbar als “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”, ebenso wie der Hitlergruß, also das Hochrecken des ausgestreckten Armes. Strafe müsse sein, schrieb die Staatsanwaltschaft in einem zweiseitigen Strafbefehl, “um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland zu vermeiden”. Aber gleichzeitig verdoppelten die Juristen bei dieser Gelegenheit die übliche Strafe. Diese Entscheidung, rechtskräftig seit dem 5. Mai, ist ein erstes Beispiel für einen Sinneswandel der Justiz in der bayerischen Hauptstadt, der sich seit ein paar Wochen beobachten lässt. Bislang galt als Faustregel: Für “Heil Hitler” oder “Sieg Heil” ist eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts fällig. Von nun an sind es gut zwei Monatsgehälter. 70 “Tagessätze” in der Sprache der Juristen. Dies sei in München der neue “Regelfall”, bestätigt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Das ist bundesweit einmalig. Von der Staatsanwaltschaft München I würden neuerdings “Strafbefehle mit höheren Geldstrafen als bisher üblich beantragt”, sagt die Sprecherin. “Diese wurden vom Amtsgericht München auch erlassen.” (…) Er habe auch noch etwas von “Drecksjuden” gerufen, hielt ihm die Staatsanwaltschaft nun per Strafbefehl vor. “Sie verfügen zudem über ein Tattoo am linken Unterarm, welches eine Cartoonversion Hitlers darstellt.”

via sz: Münchner Justiz verdoppelt Strafen für Nazi-Parolen