Wieder durchgefallen: Auch Harald Weyel, der sechste Kandidat, den die AfD für die Wahl zu einem der Bundestagsvizepräsidenten nominiert hatte, erhielt keine Mehrheit.Die AfD scheitert erneut mit ihrem Versuch, einen der Bundestags-Vizepräsidenten zu stellen. Warum die Rechtspopulisten ein ums andere Mal aussichtslose Kandidaten ins Rennen schicken. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ließ sich die Brisanz des Themas nicht anmerken, als er am Donnerstag zum Start in die Parlamentssitzung “Top 11” aufrief: “3. Wahlgang – Stellvertreter des Präsidenten”. Denn als Schäubles Vize wollte an diesem Morgen der Abgeordnete Harald Weyel von der AfD gewählt werden. Viel zu tun hätte Weyel zwar nicht mehr. Das Parlament hat vor der Sommerpause nur noch eine Sitzungswoche vor sich. Dann wird ein neuer Bundestag gewählt. Doch um solche Fragen geht es bei dieser Wahl schon lange nicht mehr. Der Machtkampf um den Spitzenposten im Parlament ist fast schon Routine. Zum 18. Mal mussten die Parlamentarier in der Sache seit Beginn der Legislaturperiode 2017 an die Urne. Vor Weyel waren schon fünf andere Kandidatinnen und Kandidaten der AfD in jeweils drei Wahlgängen angetreten – und gescheitert. Auch Weyel bereits in zwei. Und auch der letzte Wahlgang ging an diesem Donnerstag ziemlich klar verloren. 101 Abgeordnete stimmten für, 531 gegen ihn. Und 17 enthielten sich. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kommt die Rechtsaußenpartei nur auf Platz zwei. Aber ist sie damit wirklich besiegt? Eine genaue Analyse der Ergebnisse offenbart Beängstigendes.   Damit ist endgültig klar: Das Ringen der AfD um den Prestigeposten im Parlament ist gescheitert. Das sechste Amt des Stellvertreters bleibt in dieser Legislaturperiode unbesetzt. Dem Präsidium des Bundestags gehören neben Schäuble seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter Hans-Peter Friedrich (CSU), Dagmar Ziegler (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Petra Pau (Linke) und Claudia Roth (Grüne) an. Laut Geschäftsordnung des Bundestags steht eigentlich jeder Fraktion ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Doch diese Regel ist kein Gesetz. Sie steht in der Geschäftsordnung des Bundestags. Die Abgeordneten sind bei ihrer Wahlentscheidung letztlich frei.

via sz: AfD im Bundestag – Auch Nummer sechs verliert