Die Bundespolizei soll Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Darauf haben sich SPD und Union im Bundestag geeinigt, übermorgen wollen sie das Gesetz beschließen. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte eigentlich angekündigt, das „auf keinen Fall“ mitzutragen. (…) Gestern haben sich SPD und Union auf Änderungen geeinigt, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Mit dem neuen Gesetz darf die größte Polizei Deutschlands Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Die Bundespolizei erhält die Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, auch mittels Schadsoftware auf Endgeräten. Der Einsatz soll „sich gegen Personen richten, gegen die noch kein Tatverdacht begründet ist und daher noch keine strafprozessuale [Telekommunikationsüberwachung] angeordnet werden kann“. Im Februar sagte uns die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken, die Bundespolizei bekomme den Staatstrojaner „auf keinen Fall präventiv, also nicht unterhalb der Schwelle der Strafprozessordnung“. Dieses Versprechen hält die SPD nicht ein. Unsere Presseanfrage von gestern hat Esken nicht beantwortet.
Staatstrojaner bezeichnet Überwachungs-Software, mit der Polizei und Geheimdienste IT-Geräte wie Smartphones infizieren. Der große Staatstrojaner „Online-Durchsuchung“ kann sämtliche Daten des Geräts durchsuchen und ausleiten. Der kleine Staatstrojaner „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) muss sich laut Bundesverfassungsgericht auf laufende Kommunikation beschränken. Vor vier Jahren, kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode, hat die Große Koalition den Staatstrojaner auf alle Polizeibehörden und eine lange Liste an Straftaten ausgeweitet. Seitdem darf die Polizei mit dem kleinen Staatstrojaner auch gespeicherte Kommunikation ausleiten. Jurist:innen und Sachverständige bezeichnen eine solche „Quellen-TKÜ plus“ als „schlicht verfassungswidrig“ oder „offensichtlich verfassungswidrig“. Die Bundesregierung wollte eine solche „Quellen-TKÜ plus“ in das Bundespolizeigesetz schreiben. Das hat die Große Koalition jetzt wieder gestrichen. Uli Grötsch, der für die SPD im Innenausschuss am Gesetz gearbeitet hat, kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Uns ist wichtig, dass die Bundespolizei im Rahmen ihrer Befugnisse nicht auf gespeicherte Inhalte zugreifen, sondern nur laufende Kommunikation überwachen kann.“ Beobachter könnten das als Eingeständnis sehen, dass auch die „Quellen-TKÜ plus“ in der Strafprozeßordnung rechtswidrig ist. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Verfassungsbeschwerde dagegen eingereicht. Grötsch verweist auf dieses Verfahren: „Die Regelung in der Strafprozeßordnung wird derzeit durch das Bundesverfassungsgericht überprüft und auch daher sollten wir vor neuen entsprechenden Regelungen eine Entscheidung abwarten.“

via netzpolitik: Bundespolizeigesetz – Große Koalition einigt sich auf Staatstrojaner-Einsatz schon vor Straftaten