Wegen dubioser Zahlungen an Alice Weidels Kreisverband verhängte der Bundestag fast 400.000 Euro Strafe gegen die AfD. Die Partei klagte dagegen – nun hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die AfD muss im Zuge der Spendenaffäre um Spitzenkandidatin Alice Weidel ein Bußgeld in Höhe von 396.000 Euro zahlen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht nach mündlicher Verhandlung entschieden – und damit einen bereits vergangenen Herbst verhängten Sanktionsbescheid aus dem Bundestag bestätigt. Das Gericht räumte allerdings das Recht auf Berufung ein. Der Bundestag hatte Ende 2020 das Bußgeld gegen die AfD verhängt, nachdem bekannt geworden war, dass zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz im Jahr 2017 an Weidels baden-württembergischen Kreisverband insgesamt rund 132.000 Euro überwiesen hatten. Dies wertete das Parlament als verbotene Annahme anonymer Spenden. Die Rechtsaußenpartei klagte gegen den Sanktionsbescheid – unter anderem weil der Kreisverband das Geld zurücküberwiesen hatte. Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht.

via spiegel: Zahlungen an Alice Weidels Kreisverband – Gericht bestätigt Bußgeld für AfD in Spendenaffäre