Der Schweinfurter AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner muss sich wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und wegen Ordnungswidrigkeiten vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Schweinfurt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu. Wie ein Gerichtssprecher dem Bayerischen Rundfunk am Montag mitteilte, wurde die von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt erhobene Anklage gegen den AfD-Landtagsabgeordenten und Polizeibeamten Richard Graupner aus Schweinfurt unverändert zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft Graupner Verletzung eines Dienstgeheimnisses sowie zwei Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz vor. Außerdem hat das Gericht bereits das Hauptverfahren eröffnet. Im Dezember 2020 hatte der Bayerische Landtag die Immunität Graupners aufgehoben. Laut dem Gerichtssprecher wird der Prozess voraussichtlich im Oktober terminieren. Staatsanwaltschaft: Graupner soll Informationen weitergegeben haben. “Dem Angeschuldigten liegt zur Last, in den Jahren 2017 und 2018 jeweils demselben Bekannten unberechtigt Informationen weitergegeben zu haben, zu denen der Angeschuldigte aufgrund seiner damaligen Tätigkeit als Polizeibeamter Zugang hatte”, hieß es von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wörtlich. So soll Graupner 2017 einem Bekannten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, den Halter eines Pkw sowie die Privatadresse einer Person mitgeteilt haben.

via br: Anklage gegen AfD-Landtagsabgeordneten Graupner zugelassen