Drei Beschwerden gegen Demoverbote am Sonntag abgewiesen + 60 Festnahmen am Samstag + Autokorso gegen „Staatsstreich“, Wunderheilung aus Russland. 16 Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen hat die Berliner Polizei für dieses Wochenende verboten. Die Querdenker mobilisieren trotzdem. (…) OVG bestätigt auch Verbot von Großdemo mit 22.500 Leuten. Auch die von Querdenken-Gründer Michael Ballweg geplante Großdemo mit 22.500 angemeldeten Teilnehmenden darf am Sonntag nicht stattfinden. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigte am späten Samstagabend in einem weiteren Eilverfahren das Verbot der ab 15.30 Uhr auf der Straße des 17. Juni angemeldeten Versammlung unter dem Motto „Das Jahr der Freiheit und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Entscheidung war zu erwarten gewesen, denn die Begründung knüpft nahtlos an die vorherigen Beschlüsse zu deutlich kleineren Demonstrationen am Wochenende an: Das OVG stuft das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das nach Einschätzung des Gerichts angesichts der hochansteckenden Delta-Variante akut gefährdet ist, höher ein als die Versammlungsfreiheit. Dabei stellt der 1. Senat in Rechnung, dass bei den Querdenken-Demonstrationen die Vorkehrungen zum Infektionsschutz typischerweise nicht eingehalten, sondern sogar bewusst durchbrochen werden.
Offenkundig hat sich Querdenken-Organisator Michael Ballweg bei seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Freitag auch nicht besonders geschickt angestellt. Dass am Vorabend eine wesentlich kleinere Versammlung ohne Verstöße stattfand (wir berichteten hier im Blog), die Ballweg zu seinen Gunsten vorbrachte, lässt das OVG nicht gleich an den Erfahrungen mit der Masse vorheriger Querdenken-Demonstrationen zweifeln. “Auch der Hinweis des Antragstellers darauf, dass eine ausreichende Zahl von Masken vorgehalten werde sowie auf das vorgelegte Hygienekonzept, rechtfertige keine andere Beurteilung”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts vom Samstagabend weiter. “Das Hygienekonzept lasse deutliche Zweifel an der Bereitschaft des Antragstellers aufkommen, effektiv auf die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Anforderungen hinzuwirken.” Die Lücke im Konzept ist offenkundig: “So sehe es etwa das Tragen eines Mund-Nasenschutzes grundsätzlich nicht vor.”
Zwei weitere Beschwerden gegen die Demoverbote sind gescheitert. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigte am Samstagabend in zwei weiteren Eilverfahren die Verbote der für Sonntag ab 10 Uhr in Mitte angemeldeten Versammlung unter dem Motto „Für Frieden, Freiheit und Grundrechte“ sowie der ab 8 Uhr auf der Straße des 17. Juni am sowjetischen Ehrenmal angemeldeten Versammlung zum Thema „Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle“. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts hervor. Auch in diesen Fällen folgte das Oberverwaltungsgericht der Argumentation der ersten Instanz, wonach von den Versammlungen eine Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen ausgehe. Einen Vergleich mit der Parade vor einer Woche beim Christopher Street Day ließ das OVG nicht zu, denn die Querdenken-Proteste würden sich durch das gezielten Missachten der Regeln zum Infektionsschutz davon unterscheiden.

via tagesspiegel: Querdenken-Proteste in Berlin – Oberverwaltungsgericht bestätigt auch Verbot von Großdemo mit 22.500 Leuten

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