Ein Polizeianwärter in Hessen soll in einem Whatsapp-Chat an rassistischen Inhalten beteiligt gewesen sein. Gerichtlich wollte er nun trotzdem seine Übernahme in den Polizeidienst erwirken. Das Verwaltungsgericht Gießen macht seine Hoffnungen zunichte. Ein Polizeianwärter ist vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit seiner Klage gescheitert, mit der er seine Übernahme in den hessischen Polizeidienst erreichen wollte. Das Land Hessen hatte dies abgelehnt, weil der angehende Kommissar an einem Whatsapp-Chat mit teils rassistischen Inhalten beteiligt gewesen sei. Das Gericht wies am Mittwoch die Klage des Mannes mit der Begründung ab, man teile die Einschätzung der Polizeiakademie. Der Mann durchlief laut Gericht zwischen 2016 und 2019 eine Ausbildung bei der Polizeiakademie Hessen und war Mitglied eines Gruppenchats von Kommilitonen. Unter den geposteten Nachrichten sollen auch mehrere rassistische und menschenverachtende Bilder sowie Videos gewesen sein. Im Jahr 2017 hatte der Mann demnach selbst ein Bild gepostet. (…) Die Kammer aber teilte die von der Akademie „umfangreich begründete“ Einschätzung, „dass der Kläger durch das unkommentiert eingestellte Bild und die über einen langen Zeitraum ohne ersichtliche Distanzierung gebliebene Teilnahme an dem Gruppenchat berechtigte Zweifel dafür gesetzt hat, dass er nicht die Gewähr dafür bietet, in seinem Dienst unvoreingenommen und ohne Ansehen der Person seine Aufgaben wahrzunehmen.“

via rnd: Rassistische Chats: Angehender Polizist scheitert mit Klage um seinen Job