An der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Buchenwald fordert die AfD per Plakat „Mut zur Wahrheit“. Das soll rechtliche Konsequenzen haben. Im Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar sind während der NS-Herrschaft geschätzt 56.000 Menschen durch Folter, medizinische Experimente und Auszehrung getötet worden – darunter Jüdinnen und Juden, Sinti, Roma, Kriegsgefangene, politisch Verfolgte und „Gemeinschaftsfremde“. Tausende wurden erschossen. Fast 80 Jahre später, kurz vor der Bundestagswahl 2021, will die AfD dort Präsenz zeigen und für sich werben. „Deutschland. Aber normal.“ heißt es unter anderem über dem Logo der extrem rechten Partei auf einem Wahlplakat. Die Gedenkstätte reagiert – und prüft rechtliche Schritte. (…) „Die Plakate hingen an einem gedenkstätteneigenen Laternenpfahl auf dem Grundstück der Gedenkstätte“, berichtet die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora via Twitter. „Das Plakat auf dem Foto war vorher bereits von Unbekannten angeschnitten worden. Wir haben es abgehängt und in Verwahrung genommen.“ Da bei einer Beschädigung von Wahlplakaten hohe Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe möglich sind, habe man sich rechtlich abgesichert. „Es ist unser Gelände und es ist unser Laternenpfahl, an dem das Plakat hing.“ Ein fremdes Plakat von Privateigentum auf Privatgrund zu entfernen, stellt keine Straftat dar. KZ-Gedenkstätte Buchenwald prüft rechtliche Schritte gegen AfD Die Stiftung prüfe nach eigenen Angaben, rechtliche Schritte gegen die AfD einzuleiten – und, ob man von der Partei ein „Verwahrentgelt“ verlangen wird, so Gedenkstätten-Direktor Jens-Christian Wagner im Interview mit dem Spiegel.

via fr: „GEZIELTE PROVOKATION“ – Bundestagswahl: AfD hängt Wahlplakat an KZ-Gedenkstätte Buchenwald auf