In der CDU-Maskenaffäre verzögerte der Minister wochenlang die Herausgabe von Namen. Ein Grundsatzurteil zeigt: Er missachtete die Rechte von Journalisten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit seiner wochenlangen Befragungsrunde bei Abgeordneten im März und April offenbar die Aufklärung der CDU-Maskenaffäre in rechtlich unzulässiger Weise verschleppt. Das geht indirekt aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Pressefreiheit vom Juli nach einer Klage des Tagesspiegels hervor. Jetzt hat das Gericht die schriftlichen Urteilsgründe übersandt. (Az.: 6 A 10.20). (…) Im Leitsatz des jetzt vorliegenden Urteilstextes heißt es, der „verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Presse“ gebiete es Bundesbehörden nicht, „vor Erteilung oder Ablehnung einer Auskunft die Betroffenen (…) anzuhören oder um deren Einwilligung in die Auskunftserteilung nachzusuchen“. Vielmehr berge die dadurch bedingte Verzögerung „die Gefahr in sich, dass die Presse ihren Informations- und Kontrollauftrag mangels Aktualität im Zeitpunkt der Informationserteilung nicht mehr erfüllen kann“. Das Bundesgesundheitsministerium ließ Anfragen dazu – wie häufiger – unbeantwortet.

via tagesspiegel_ Falsche Transparenz-Vorstellung – Spahn verschleppte die Aufklärung der CDU-Maskenaffäre – rechtlich wohl unzulässig

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