AFD-POLITIKERIN ERWARTET NUN SOGAR EIN STRAFVERFAHREN. Im Februar berichteten wir erstmalig darüber, wie Irina Gross, sachkundige Bürgerin in einem Betriebsausschuss der Stadt Bielefeld, aus dem Ratssaal abgeführt werden musste. Der Grund war, dass sie sich nicht an die geltenden Coronaschutzregeln halten wollte: Bielefeld: AfD-Vertreterin wirft sich bockig auf den Boden & wird von Polizei abgeführt Im August wurde dann bekannt, dass sie sich vor Gericht verantworten musste, da sie die Geldstrafe über 50 € wegen der Ordnungswidrigkeit nicht zahlen wollte und sich auf ihr Attest berief. DÜMMER ALS DIE STAATSANWALTSCHAFT ERLAUBT
Nun kam es zum Prozess vor dem Bielefelder Amtsgericht. Irina Gross, vor Gericht ebenfalls wieder maskenlos, gab im Februar an, sie würde ihr Attest lediglich dem Gericht zeigen, nicht jedoch dem Ausschussvorsitzenden. Die Chance hatte sie nun, denn der Arzt, der die Atteste (für 2020 und 2021) ausgestellt haben soll, war ebenfalls als Zeuge geladen worden. Sie zeigte der Richterin nun ihre Atteste vor. Das 2021er war laut Angabe von nw.de in Folie verpackt.
Und während sie damit bei der Einlasskontrolle am Gericht noch durchgekommen war und die Justizbeamtin sie mit dem Attest hatte passieren lassen, scheiterte sie damit im Gerichtssaal dann doch: Die Richterin bezweifelte die Echtheit des Attests. Und auch der als Zeuge geladene behandelnde Hausarzt von Irina Gross bestätigte, dass der Briefkopf nicht den aktuellen Standards der Praxis entspräche. Er habe das zweite Attest aus 2021 definitiv nicht ausgestellt. Er habe ihr 2020 ein Attest wegen angegebener Panikattacken ausgestellt, nicht jedoch zur Befreiung von der Maskenpflicht. Seine Unterschrift auf der 2021er Version verneinte er klar und deutlich. VON EINSICHT KEINE SPUR. Anstatt dann zuzugeben, dass das Attest gefälscht ist und Schadensbegrenzung zu betreiben, blieb Gross bei ihrer Version. Die Staatsanwaltschaft leitete im selben Zug Ermittlungen wegen Urkundenfälschung gegen sie ein. Ein Straftatbestand, im Strafgesetzbuch unter § 267 zu finden. Zur Erinnerung: Bislang ging es lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Neben einer Geldstrafe käme übrigens auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren infrage.

via volksverpetzer: BLAMIERT MIT GEFÄLSCHTEM MASKENATTEST: STRAFVERFAHREN FÜR AFD-VERTRETERIN IN BIELEFELD