NSU-Terroristin Beate Zschäpe will die Bestätigung des Urteils über ihre Mittäterschaft bei zehn Morden nicht hinnehmen. Der BGH hat eine Anhörungsrüge von ihr jedoch als unbegründet abgewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Anhörungsrüge der Rechtsterroristin Beate Zschäpe gegen die Bestätigung des Mordurteils durch den BGH verworfen. Die Rüge sei unbegründet, teilte der BGH mit. Das Erheben einer Anhörungsrüge ist Voraussetzung für eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht, die Zschäpe ebenfalls einlegte. (…) Der Senat verneinte allerdings, dass er seine Rechtsprechung geändert habe. Auch habe Zschäpe im Revisionsverfahren »umfangreich« zur Frage einer Mittäterschaft vortragen können. Die Anhörungsrüge wurde bereits Ende August gestellt und Ende September verworfen, aber erst jetzt veröffentlicht.

via spiegel: NSU – Zschäpe scheitert vor Bundesgerichtshof