Corona-Leugner Anselm Lenz wollte die Einstellung des Verfahrens gegen sich erreichen. Das Gericht lehnte ab und setzt den Prozess fort. Das Amtsgericht Tiergarten hat den Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen einen Mitorganisator der Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin abgelehnt. Der Anwalt des Journalisten und Dramaturgen Anselm Lenz hatte den Antrag auf Einstellung während des zweiten Prozesstages am Montag mit einer medialen Vorverurteilung seines Mandanten begründet. Die Berichterstattung über den 41-Jährigen sei jedoch von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Fotos, für die Lenz bei Prozessbeginn am 20. Oktober noch posierte, dürfen demnach unverpixelt gezeigt werden. Lenz muss sich unter anderem wegen der Vorwürfe der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten. Insgesamt fünf Taten legt die Berliner Staatsanwaltschaft ihm zwischen April und August 2020 zur Last. Er soll unter anderem Polizistinnen und Polizisten ohne ihren Willen gefilmt, bei einer Demonstration einen Stapel Zeitungen nach ihnen geworfen und sich zweimal massiv gegen seine Festnahme gewehrt haben, wobei ein Beamter in einem Fall eine blutige Nase erlitt. Lenz weist all diese Vorwürfe von sich. Dass er am 29. August 2020 im Mauerpark „Wer tötet Angela Merkel?“ gerufen haben soll, will er als Kunstaktion und Satire nach dem Vorbild Christoph Schlingensiefs verstanden wissen, der Ende der 1990er-Jahre mit einem Transparent mit der Aufschrift „Tötet Helmut Kohl“ für Aufsehen sorgte.

via morgenpost: PROZESS – Corona-Leugner Anselm Lenz scheitert vor Gericht