In der Maskenaffäre haben die langjährigen CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter vor Gericht einen Sieg errungen. Sie dürften straffrei ausgehen und das kassierte Geld behalten können. Nicht nur der CSU stellen sich nun unangenehme Fragen. Razzien, sichergestelltes Vermögen, drohende Anklage wegen Schmiergeld-Verdacht: In der Maskenaffäre um Georg Nüßlein und Alfred Sauter hat es für die beiden langjährigen CSU-Abgeordneten lange Zeit schlecht ausgesehen. Jetzt haben Nüßlein und Sauter einen vorentscheidenden Sieg beim Oberlandesgericht (OLG) München errungen, der eine Anklage unwahrscheinlich werden lässt. Nüßlein und Sauter dürften straffrei ausgehen, und sie müssen ihre Masken-Honorare in Millionenhöhe zurückbekommen. Das OLG hat Beschwerden gegen das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft München stattgegeben und erklärt, die unter Beteiligung der beiden CSU-Politiker zustande gekommenen Maskendeals seien nach Einschätzung des Gerichts nicht strafbar. Das OLG verwies auf Paragraf 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Nach dem “eindeutigen Willen” des Bundestags sei es kein Gesetzesverstoß, wenn ein Abgeordneter die “Autorität seines Mandats” und seine Kontakte nutze, um Entscheidungen außerhalb des Parlaments zu beeinflussen. Das sei so “hinzunehmen”. (…) Nüßlein hatte für die Vermittlung der Maskendeals über seine Beraterfirma Tectum 660 000 Euro kassiert, weitere 540 000 Euro sollten noch hinzukommen. Das wären dann insgesamt 1,2 Millionen Euro, wie bei Sauter. Dieser hatte über eine Firma seiner Töchter 1,2 Millionen Euro erhalten. Den Betrag stellte die Justiz im Rahmen der Ermittlungen sicher, ebenso wie die 660 000 Euro bei Nüßlein. Die betreffenden Arrestbeschlüsse hat das OLG München jetzt aufgehoben.

via sz: Maskenaffäre: Nüßlein und Sauter bekommen Honorare aus Maskendeals zurück