Die Landtagswahlliste der AfD für den Wahlkreis Saarbrücken ist ungültig. Das hat das Landgericht entschieden. Der bei der Wahl knapp unterlegene Fraktionsvorsitzende der AfD, Josef Dörr, hatte gegen die Liste geklagt. Das Landgericht hat entschieden: Die Landtagswahlliste der AfD für den Wahlkreis Saarbrücken ist ungültig. Das Gericht hat die AfD aufgefordert, die Liste entweder nicht bei der Kreiswahlleitung einzureichen, oder falls das bereits geschehen ist, wieder zurückzuziehen.

via sr: Landgericht erklärt AfD-Landtagswahlliste für Saarbrücken für ungültig