Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die für Sonnabend geplante Demonstration von Kritikern und Kritikerinnen der Corona-Politik in der Hamburger Innenstadt bleibt untersagt. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Versammlungsbehörde, die Kundgebung, zu der 9.000 Teilnehmende angekündigt waren, zu verbieten. Laut Corona-Verordnung könne eine Versammlung verboten oder mit Auflagen versehen werden, wenn damit eine weitere Verbreitung des Corona-Virus verhindert wird, erklärte das Gericht. Das von der Versammlungsbehörde ausgesprochene Verbot sei verhältnismäßig. Antragstellerin kann Beschwerde einlegen Die Antragstellerin, die mit einem Eilantrag gegen das Demo-Verbot vorgehen wollte, kann nun eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Sie hat seit Anfang Oktober 2021 wiederholt Versammlungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet. Bei der letzten Kundgebung waren am vergangenen Wochenende rund 14.000 Menschen gekommen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren, viele trugen keinen Mund-Nasen Schutz.
Anmelderin brach Gespräche ab. Die Entscheidung von Polizei und Gesundheitsbehörde, die Demonstration zu verbieten, sei nicht anders möglich gewesen, da die Anmelderin die Gespräche Anfang der Woche abgebrochen habe, erklärte Polizeipräsident Ralf Martin Meyer am Freitagabend im Hamburg Journal. “Die Kooperation ist eine wichtige Voraussetzung für die Versammlung gewesen. Wenn man nicht mit sich reden lässt, dann ist klar, dass wir kaum eine andere Chance hatten als eine Versagung.”

via ndr: Gericht bestätigt: Demo gegen Corona-Politik in Hamburg untersagt

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