Die Liste der extrem rechten Akteure, die Deutschland den Rücken kehren und auswandern, ist womöglich um einen bekannten Namen reicher. In einem Video verkündete der als „Volkslehrer“ auftretende rechtsextreme Videoblogger Nikolai Nerling, dass sein Aufenthalt in Brasilien von längerer Dauer sein könnte. In Deutschland warten die Strafverfolgungsbehörden auf ihn. Zunächst sei es angeblich nur ein längerer Urlaub gewesen, der den früheren Berliner Grundschullehrer nach Brasilien geführt haben soll. Nun soll das Land seine temporäre neue Heimat werden. Der Grund ist recht profan: Bei einer Rückkehr droht Nikolai Nerling laut eigener Aussage ein Haftbefehl, dazu kämen weitere Verfahren und Strafzahlungen.
Der Grund für die freiheitsentziehende Maßnahmen ist aber wohl Nerlings geringstes Problem. Er hätte einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erhalten und diesem nicht widersprochen. Und aus der angedachten Geldstrafe sei wegen der Nichtbegleichung eine sogenannte Erzwingungshaft geworden. Soll heißen: Zahlt der Antisemit die Geldstrafe von nach seinen Angaben 150 Euro, wäre die Angelegenheit wohl erledigt. Vorerst. Aber er will nicht. Mit Verfassungsbeschwerde gescheitert. Schwerer belasten dürften ihn die Geldstrafe aus seiner Verurteilung wegen seines Auftritts vor einer Schülergruppe in der KZ-Gedenkstätte Dachau aus dem Februar 2018. Das Urteil des Landgerichts München, 6.000 Euro (150 Tagessätze) ist seit längerer Zeit rechtskräftig, da die Revision dagegen verworfen worden war. (…) Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union kennt in Artikel 54 eine klare Klausel, um Missbrauch der Rechte auszuschließen. Wer ein in der Charta niedergelegtes Recht – im Fall von Nerling die Meinungsfreiheit – nutzen will, um andere Rechte abzuschaffen oder einzuschränken, kann sich nicht auf die Erklärung berufen. Deshalb waren Klagen von Antisemiten und Rassisten vor dem Gerichthof im Straßburg eher selten von Erfolg gekrönt. Zusätzlich zur Geldstrafe warten nach Prozessende auf Nerling auch noch Gerichtskosten. Dann gibt es zusätzlich laut seiner Auskunft noch offene Geldforderungen von über 1000 Euro wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge, die der Videoblogger ebenfalls aus politischen Gründen verweigert. Zudem berichtet er noch von zwei offenen Verfahren. Anzeigen gegen ihn soll es auch für sein Video über die verstorbene Esther Bejarano geben.

via endstation rechts: „Volkslehrer“ entzieht sich Strafverfolgung