Die Deutsche Bahn darf einen Menschen mit nichtbinärer Geschlechtszugehörigkeit nicht dazu zwingen, beim Fahrkartenkauf zwischen der Anrede »Herr« oder »Frau« zu wählen. Der Mensch könne wegen unmittelbarer Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts und der sexuellen Identität die Unterlassung verlangen, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag und bestätigte damit seine vorherige Rechtsprechung. Zudem muss die Bahn 1000 Euro Entschädigung zahlen. Im Dezember 2020 gab bereits das Frankfurter Landgericht der Klage gegen die Bahn-Vertriebstochter teilweise statt, wies Entschädigungsansprüche aber ab. In der Berufung entschied das Oberlandesgericht nun, dass solche Ansprüche doch bestehen: Der klagende Mensch erlebe die »Zuschreibung von Männlichkeit« als Angriff auf sich, der zu deutlichen psychischen Belastungen führe. Der Mensch hatte gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt, weil beim Fahrkartenkauf im Internet nur zwischen der Bezeichnung »Herr« und »Frau« gewählt werden konnte sowie Schreiben zur Bahncard mit der falschen Anrede »Herr« begannen. Bei der Ausstellung von Fahrkarten, Schreiben des Kundenservice, bei Werbung und gespeicherten Daten müsse das Urteil sofort umgesetzt werden, erklärte das Gericht. Beim Onlinebuchungssystem räumte es der Bahn eine Frist bis Jahresende für die Umsetzung ein.

via spiegel: Gerichtsurteil und 1000 Euro Entschädigung Deutsche Bahn darf Personen mit nichtbinärer Identität nicht »Herr« oder »Frau« nennen

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