Rechtskräftige Niederlage vor dem Oberlandesgericht Wien für Identitären-Gesicht Sellner gegen Michael Bonvalot. Sellner wollte 2000 Euro für einen Identitären-Tarnverein, das ging gewaltig schief. Der extreme Rechte bleibt jetzt auf hohen Kosten sitzen. Der Artikel wurde nach dem Urteil des Oberlandesgericht Wien umfassend aktualisiert. „Die klagende Partei ist schuldig“, der beklagten Partei die Verfahrenskosten zu ersetzen. So hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien am 13. April in einem Verfahren zwischen Identitären-Gesicht Martin Sellner und mir entschieden. Nachdem Sellner gegen das Urteil in Berufung gegangen war, hat nun auch das Oberlandesgericht Wien am 20. Juni für mich entschieden. Es ist keine Berufung mehr möglich, das Urteil ist rechtskräftig. Sellner hatte mich geklagt – doch laut Urteil muss mir das Gesicht der neofaschistischen Gruppe Identitäre nun fast 3000 Euro an Verfahrenskosten ersetzen. Soviel hatte meine Verteidigung durch die Medienrechtsanwältin Maria Windhager gekostet. Sellner hat sich durch die Berufung dabei ins eigene Fleisch geschnitten: Allein durch die Berufung sind meine Anwaltskosten nochmals um über 400 Euro gestiegen, die Sellner jetzt decken muss. Dazu bleibt der extreme Rechte vollständig auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen und muss insgesamt die Kosten des Verfahrens tragen.

via standpunkt: Sieg gegen Sellner – es ist rechtskräftig

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