Wegen Volksverhetzung wurde Ursula Haverbeck zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Nun ist die Entscheidung rechtskräftig. Bald soll die 93-Jährige ihre Strafe antreten. Das Urteil des Landgerichts Berlin gegen die 93 Jahre alte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Das Kammergericht hat die Revision bereits am 28. Juli verworfen. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag auf SPIEGEL-Nachfrage mit. 2016 hatte Haverbeck in einem öffentlichen Vortrag und 2018 in einem im Internet veröffentlichten Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Im April 2022 wurde sie wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Revision der Verteidigung blieb erfolglos. Trotz ihres hohen Alters schloss die Kammer eine Bewährungsstrafe aus, weil Haverbeck keinerlei Einsicht und Reue gezeigt habe. Eine Freiheitsstrafe sei »alternativlos«, stellte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Berlin damals in der Urteilsverkündung fest.

via spiegel: Freiheitsstrafe für 93-Jährige Urteil gegen Ursula Haverbeck ist rechtskräftig