Das Amtsgericht Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich vor zwei Jahren wegen mehrerer Taten, darunter Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung, zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Liebich legte dagegen Berufung ein – die insgesamt neun Tatvorwürfe werden seit Dienstag erneut verhandelt. Zum Prozessauftakt hat sich Liebich auf die Kunstfreiheit berufen. Am Dienstag hat der Berufungsprozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Landgericht Halle begonnen. Es geht um neun Tatvorwürfe gegen Liebich, darunter mehrere der Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung. Zum Prozessauftakt hat sich der Rechtsextremist auf die Kunstfreiheit berufen. (…) Nach Angaben des Landgerichts geht es um insgesamt neun mutmaßliche Taten von Liebich: zwei Fälle von Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens drei Beleidigungen zwei Volksverhetzungen ein Fall übler Nachrede ein Fall von Beschimpfung wegen religiöser Bekenntnisse Zum Auftakt des Berufungsprozesses am Dienstag vor dem Landgericht Halle sagte der 52-jährige Liebich, er sehe sich als Künstler und beruft sich auf die Kunstfreiheit. Die Vorwürfe seien größtenteils haltlos und er sei unschuldig, sagte er. Aussagen von ihm oder von ihm gefertigte Darstellungen auf Aufklebern seien Überspitzungen und satirische Interpretationen. Der Vertreter der Nebenklage merkte am Dienstag während Liebichs Ausführungen vor dem Landgericht an, dieser habe sich möglicherweise wieder strafbar gemacht. Liebich tätigte im Prozess erneut Aussagen über Martin Schulz, die laut dem Nebenklagevertreter den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten. Urteil soll im Oktober fallen Außerdem störte ein Zuschauer, der augenscheinlich zu Liebichs Gefolge zählte, immer wieder den Prozess. Der Richter drohte mit Rausschmiss des Mannes. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll am 11. Oktober gesprochen werden. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs und neun Monaten”, sagt Sebastian Müller, Pressesprecher vom Landgericht in Halle im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT.

via mdr: BERUFUNGSPROZESS Landgericht Halle: Rechtsextremist beruft sich auf Kunstfreiheit

siehe auch: Abfällige Äußerungen über Personen des öffentlichen Lebens Rechts­ex­t­re­mist beruft sich auf Kunst­f­rei­heit. Im Berufungsverfahren gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich, berief dieser sich bei seinen abfälligen Äußerungen über Politiker auf die Meinungsfreiheit. Das AG Halle hatte Liebich zuvor wegen Volksverhetzung und Verleumdung verurteilt. Vor dem Landgericht (LG) Halle startete am Dienstag der Berufungsprozess im Fall des Rechtsextremisten Sven Liebich. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in der Anklage Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens (§ 188 StGB a.F.), üble Nachrede, Volksverhetzung und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen vor. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich deshalb vor etwa zwei Jahren zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 14.09.2020, Az. 304 Ds 424 Js 14199/18). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Liebich Politiker verleumdet, politische Gegner beleidigt und sich mit im Internet vertriebenen Aufklebern der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Dagegen legte Liebich Berufung ein (Az. 18 Ns 2/22).

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