Der sächsische Verfassungsschutz stuft den AfD-Politiker Jens Maier (60) als rechtsextrem ein. Darf der Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete trotzdem Richter in Sachsen bleiben oder wird er vorzeitig in den Ruhestand versetzt? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Donnerstag das Dienstgericht für Richter in Leipzig. Darf AfD-Rechtsaußen Jens Maier (60) weiterhin als Richter arbeiten? Darüber soll am heutigen Dienstag in Leipzig beraten werden.  © Sebastian Kahnert/dpa Das sächsische Justizministerium hatte die Versetzung in den Ruhestand “zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege” beantragt. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren. Eine Vorstellung, die unter anderem beim Zentralrat der Juden Entsetzen auslöste. Seitdem beschäftigt sein Fall die sächsische Justiz. Anfang des Jahres wies das Haus von Justizministerin Katja Meier (43, Grüne) den AfD-Politiker zwar dem Amtsgericht Dippoldiswalde zu, wo Maier Mitte März seinen Dienst antrat. Gleichzeitig stellte das Ministerium jedoch zwei Anträge beim Dienstgericht für Richter: Auf die endgültige Versetzung Maiers in den Ruhestand und zusätzlich einen Eilantrag, der verhindern sollte, dass Maier bis zu einer endgültigen Entscheidung wieder Recht sprechen könnte. Ende März gab das Richterdienstgericht dem Eilantrag statt, seitdem darf der 60-Jährige vorläufig nicht mehr sein Amt ausüben. Das Gericht begründete das maßgeblich mit Maiers Aktivitäten im Zusammenhang mit dem 2020 aufgelösten “Flügel” der AfD, auch wenn diese in eine Zeit fielen, in der der Richter Bundestagsabgeordneter war.

via tag24: DIENSTGERICHT VERHANDELT: DARF RECHTSEXTREMIST JENS MAIER WIEDER ALS RICHTER ARBEITEN?

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