Schlug ein Soester Ratsherr und Kreistagsmandatsträger absichtlich zu, als er am Rande einer Wahlveranstaltung mit Björn Höcke in Paderborn auf eine linke Gegendemonstrantin traf? Nach Überzeugung des Amtsgerichtes: Ja. Der Soester Lokalpolitiker Mirko Fischer ist nach Überzeugung des Paderborner Amtsgerichts der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Wegen einer Attacke auf die linke Bundestagskandidatin Martina Schu am Rande einer Wahlkampfveranstaltung mit Björn Höcke in Paderborn im September 2021 muss der ehemalige AfD-Politiker, der mittlerweile parteiloses Mitglied im Soester Stadtrat und im Kreistag ist, eine Geldstrafe zahlen. Mit ihrem Urteil blieb die Amtsrichterin letztlich hinter der Forderung des Oberstaatsanwaltes zurück. Der hatte 50 Tagessätze gefordert, zahlen muss der 51-Jährige nun 40 Mal 15 Euro; er gilt damit nicht als vorbestraft. Fischers Verteidiger, der Mindener Rechtsanwalt und AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Röckemann, hatte zunächst die Einstellung des Verfahrens und dann einen Freispruch gefordert und zuvor mehrere Beweisanträge gestellt. Alle zielten darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Geschädigten infrage zu stellen. Fischers Verteidiger, der Mindener Rechtsanwalt und AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Röckemann, hatte zunächst die Einstellung des Verfahrens und dann einen Freispruch gefordert und zuvor mehrere Beweisanträge gestellt. Alle zielten darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Geschädigten infrage zu stellen (…) In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, es stehe für sie fest, dass Mirko Fischer an jenem Tag einen gezielten Schlag ausführte, der das Opfer traf. „Das hier ist ein Strafverfahren, da hat die Politik erstmal nichts mit zu tun.“ Damit ließ sie auch den Versuch des Verteidigers ins Leere laufen, angesichts einer wohl aufgeheizten Stimmung im Zusammenhang mit zwei Protestveranstaltungen am Tattag – die AfD-Kundgebung mit Björn Höcke und entsprechende Gegendemonstrationen im nahen Umfeld – gar eine Notwehr-Situation heraufbeschwören zu wollen, in der sein Mandant sich befunden haben könnte. „Nazis raus“-Rufe und weitere Beleidigungen und die bedrängende Situation ausgangs des Veranstaltungsgeländes – ein „feindliches Umfeld“ gar – wollte Röckemann festgestellt haben. Und verstieg sich in seinem Plädoyer zu der Aussage, dass eigentlich nicht Fischer, sondern Schu selbst sich zu verantworten hätte. Beleidigung, versuchte oder gar vollendete Nötigung und uneidliche Falschaussage führte der Strafverteidiger ebenso an wie „vielleicht sogar Körperverletzung“, hätte sich doch auch sein Mandant verletzen können, als sich die Frau ihm offensichtlich in den Weg gestellt habe.

via soester anzeiger: Urteil gefallen: Geldstrafe für Soester Ex-AfD-Politiker