Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ermittelte wegen eines möglichen Betrugs mit Corona-Soforthilfen gegen Kay-Uwe Ziegler. Nun hat sie Strafbefehl gegen den Bundestagsabgeordneten beantragt. Der Bundestag hatte seine Immunität im Oktober aufgehoben. Ziegler selbst nennt die Vorwürfe “absurd”. Im Verfahren über einen möglichen Subventionsbetrug hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau einen Strafbefehl gegen den Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler beantragt. Das bestätigte ein Behördensprecher MDR SACHSEN-ANHALT. Keine Angaben machte der Sprecher zu Art und Höhe der beantragten Strafe. Der AfD-Politiker Ziegler ist Geschäftsführer eines Textilgeschäfts in Bitterfeld-Wolfen. Für dieses beantragte er Anfang 2020 Gelder aus der Corona-Soforthilfe. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft bekam er die 12.096 Euro aber zu Unrecht. Ziegler soll falsche Angaben über den Zustand seiner Firma gemacht haben. Er bestreitet die Vorwürfe, nannte sie zuletzt “absurd”. Mitte Oktober hatte der Bundestag Zieglers Immunität aufgehoben. Wie der MDR damals erfuhr, hatte die Staatsanwaltschaft Ziegler schon 2021 angeklagt. Sogar ein Gerichtstermin war angesetzt gewesen. Dieser wurde kurzfristig abgesagt, weil Ziegler – nunmehr Abgeordneter – Immunität genoss.  Für Subventionsbetrug sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft vor. Strafbefehle können aber nur über eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe ergehen.

via mdr: WEGEN BETRUGSVERDACHT Strafbefehl gegen AfD-Politiker Ziegler beantragt