Das Dienstgericht Leipzig hat entschieden: Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Richter Jens Maier muss in den vorzeitigen Ruhestand. Hinterher wollte er alles nicht mehr gewesen sein, gesagt oder gepostet haben: Jens Maier agierte jahrelang als einer der größten Scharfmacher der AfD, hielt rechtsextremistische Reden im Bundestag und in Bierhäusern, wollte politische Gegner entsorgen, verharmloste rechten Terror und nannte sich selbst „kleiner Höcke“. Der 60-Jährige war Obmann des Flügels, gilt dem Verfassungsschutz als Rechtsextremist. Am Donnerstag in Leipzig hingegen erschien er nicht einmal persönlich zu seiner eigenen Verhandlung am Dienstgericht, sondern ließ sich vertreten vom zeitweiligen NSU-Anwalt Jochen Lober und ließ zahlreiche seiner Äußerungen verleugnen. Am Ende half alles nichts. Das Richterdienstgericht entschied nach mehrstündiger Verhandlung in Leipzig, dass Jens Maier nicht mehr Recht sprechen darf. Das sächsische Justizministerium hat den AfD-Richter damit erfolgreich in den Ruhestand versetzt. Eine Revision gegen das Urteil ist zugelassen. Den Streitwert hat das Gericht auf 97.000 Euro festgelegt. Die Kosten des Verfahrens muss Maier tragen. Das Gericht begründete das Urteil mit Maiers Tätigkeit als Obmann des rechtsextremen AfD-Flügels sowie zahlreichen Äußerungen in Social-­Media-Beiträgen, während Wahlkampfauftritten und in Reden. Durch eine Tätigkeit von Maier im Staatsdienst würde das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz in hohem Maße Schaden nehmen. Eine Versetzung in den Ruhestand sei geboten. Seine Bezüge behält Maier dabei. (…) Während der Hauptverhandlung im Leipziger Landgericht machte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John klar: Für Äußerungen im Bundestag oder dessen Ausschüssen bestehe Immunität, aber Maier müsse sich bei der Rückkehr in den Staatsdienst auch Äußerungen anrechnen lassen, die er außerhalb des Bundestags während seiner Abgeordnetenzeit getätigt hat, so John: „Beamte im ruhenden Dienstverhältnis sind stärker aus ihren Pflichten herausgelöst, aber sie sind nicht gänzlich daraus befreit.“ Sie müssten nachweisen, jederzeit die Gewähr zu bieten, im Sinne des Grundgesetzes für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Genau das stellte das sächsische Justizministerium während der Verhandlung im Fall Maier deutlich in Abrede mit einer umfangreichen Sammlung an Zitaten, Social-Media-Posts, Videoaufnahmen von Wahlkampfauftritten und Wirtshausreden. Die Rich­te­r*in­nen hatten diese bereits im Vorfeld gesehen und verzichteten in Absprache mit den Verfahrensbeteiligten auf eine Vorführung im Saal, etwa der berüchtigten Rede im Ballhaus Watzke, worin Maier in Höcke-Manier eine Abkehr von der „Herstellung von Mischvölkern“ und vom angeblichen „Schuldkult“ in Bezug auf die NS-Aufarbeitung forderte. Das Gericht ging jeden vorgelegten Beleg durch: Social-Media-Beiträge, in denen Maier kommentiert haben soll: „Wenn Angeklagte ‚AfD-Richter‘ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“ Einen Tweet, in dem Maier eine Kopftuch tragende Frau als „Schleyereule“ und „Gesindel“ bezeichnet haben soll. Oder Berichte über eine Compact-Veranstaltung, wo er Verständnis für den norwegischen Massenmörder von Utøya geäußert haben soll. AfD-Politiker im Publikum Zu der Verhandlungen waren auch einige AfD-Politiker gekommen. Als es um einen Wahlkampf-Auftritt vor der Dresdener Frauenkirche ging, wo Maier von „linker Schmarotzerideologie“ sprach, die auf den „Müllhaufen der Geschichte“ gehöre und „Volksverräter“-Rufe provizierte, quittierte der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich, der zusammen mit Siegbert Droese und weiteren AfD-Politikern im Gerichtssaal saßen, kommentierte die Schilderung der „Volksverräter“-Rufen mit einem trockenem: „Wahlkampf“.

via taz: AfD-Richter Jens Maier :„Kleiner Höcke“ arbeitslos

siehe auch: AfD-Politiker muss in vorzeitigen Ruhestand Jens Maier darf nicht wieder Richter sein. Maier ist “zwingend” in den Ruhestand zu versetzen, so das Dienstgericht. Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete darf nicht als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren. Das Dienstgericht am LG Leipzig gab einem Antrag des Justizministeriums auf die Versetzung Maiers in den vorzeitigen Ruhestand statt. Das Dienstgericht am Landgericht (LG) Leipzig hat entschieden, dass der AfD-Politiker Jens Maier nicht mehr als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren darf (Urt. v. 01.12.2022, Az. 66 DG 2/22). Es ist “zwingend geboten”, ihn in den Ruhestand zu versetzen, sagte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John am Donnerstag bei der Begründung des Urteils. Das vom sächsischen Justizministerium angestrengte Verfahren nach § 31 des Deutschen Richtergesetzes hat keinen Sanktionscharakter, soll Maier also nicht bestrafen, sondern als eine Art Gefahrenabwehrrecht Schäden von der Rechtspflege abwenden. Maier müsste deshalb für seinen Ruhestand auch keine Kürzungen seiner Bezüge in Kauf nehmen. (…) Besonders gewichtig für die Entscheidung des Gerichts schien ein Tweet unter Maiers Namen aus März 2019, dort hieß es: “Wenn Angeklagte ‘AfD-Richter’ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.” Der Tweet fiel aus Sicht des Dienstgerichts besonders ins Gewicht, weil Maier hier seine eigene Rolle als Richter zum Gegenstand mache und seine Nachricht den Eindruck erweckt, dass solche Richter ein eigenes Programm verfolgen, mit dem Rechtsschutzsuchende, die sich ihren Richter nicht aussuchen können, unweigerlich konfrontiert sind. Daneben befand das Gericht Aussagen als “rassistisch und menschenverachtend”, etwa wenn ein Post dazu aufrief, die ZDF-Moderatorin Marietta Slomka zu “entsorgen”. Bei zahlreichen Aussagen zog Maiers Anwalt Jochen Lober in Zweifel, ob sie von Maier oder einem Mitarbeiter stammten, wollte in ihnen Zuspitzung und Ironie sehen und gab sich zunehmend genervt von den Ausführungen der Ministeriumsseite.

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Von Max Gerlach – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”https://www.flickr.com/photos/jmaxgerlach/46508611032/”>https://www.flickr.com/photos/jmaxgerlach/46508611032/</a>, CC BY-SA 2.0, Link