Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die langjährigen Haftstrafen wegen NS-Wiederbetätigung für ein Brüderpaar. Der Verteidiger führte davor originelle Argumente an. Das Sakrileg, den Namen eines britischen Ornithologen zu verwenden, um in Liedern neonazistisches Gedankengut zu verbreiten, ist im österreichischen Strafrecht natürlich kein Erschwerungsgrund. Deshalb wurde der als “Mr. Bond” agierende Philip H. aber auch nicht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Sondern da er rassistische, homophobe, antisemitische Lieder produzierte – eines davon spielte der rechtsextreme Attentäter von Halle, als er bei seinem mittels Helmkamera live gestreamten Anschlag 2019 zwei Menschen tötete und zwei verletzte. Dass die Verurteilung an sich korrekt ist, hat der Oberste Gerichtshof bereits entschieden. Im Saal F des Wiener Justizpalastes geht es vor dem Oberlandesgericht nun um die Berufung gegen die Strafhöhe. Philip H.s ebenso unbescholtener Bruder Benjamin, der im Internet eine “Feindesliste” namens “Judas Watch” publizierte, auf der über 1.700 Personen namentlich genannt wurden, darunter auch STANDARD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, hatte vier Jahre ausgefasst. (…) Der Berufung wird nicht Folge geleistet. Bei Philip H. sei die “besondere Gefährlichkeit” sowohl bei der Wiederbetätigung als auch beim Täter selbst gegeben, zeigt sich das Oberlandesgericht sicher. Letzteres werde beispielsweise dadurch illustriert, dass er nach den Anschlägen auf zwei Moscheen in Christchurch, bei denen ein Rechtsterrorist 51 Menschen ermordete und 50 weitere verletzte, postete “I love this guy” und wenige Tage später dessen Pamphlet ins Deutsche übersetzte und online stellte. Auch nach dem Attentat von Halle habe er zeitnah im Internet recherchiert, wie man sich mittels 3D-Drucker selbstgemachte Schusswaffen besorgen könne

via standard: “Besonders gefährlicher” Neonazi “Mr. Bond” scheitert mit Berufung