Weigern sich Kommunalpolitiker während der Corona-Pandemie den zur Teilnahme an einer Ausschusssitzung vorgeschriebenen 3G-Nachweis vorzulegen, begehen sie Hausfriedensbruch. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 24. Januar 2023, bekanntgegebenen Beschluss im Fall des AfD-Politikers und Ratsherrn der Stadt Paderborn, Alexander Lex, klargestellt (Az.: 4 RVs 134/22). Dieser wollte am 24. August 2021 an einer öffentlichen Ausschusssitzung der Stadt Paderborn teilnehmen. Für alle teilnehmenden Personen und damit auch für Ratsherrn war die Vorlage eines 3G-Nachweises Pflicht, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu verringern. Danach mussten sie für die Sitzungsteilnahme einen Nachweis vorlegen, dass sie entsprechend geimpft, genesen oder negativ getestet wurden. Lex weigerte sich jedoch trotz mehrfacher Aufforderung des die Sitzung leitenden stellvertretenden Bürgermeisters, den Nachweis vorzulegen. Da der AfD-Politiker daraufhin nicht freiwillig das Rathaus verlassen wollte, wurde die Polizei gerufen. Diese musste Lex daraufhin aus dem Sitzungssaal herausziehen und aus dem Rathaus führen. Das Landgericht Paderborn wertete das Verhalten des Mannes als Hausfriedensbruch. Lex wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt, insgesamt 750 Euro. Der Aufenthalt des AfD-Politikers in dem Sitzungssaal sei unbefugt gewesen. Er habe sich trotz mehrfacher Aufforderung des stellvertretenden Bürgermeisters geweigert, einen 3G-Nachweise vorzulegen oder den Sitzungssaal zu verlassen.

via juraforum: Kein 3G-Nachweis vorgelegt: AfD-Ratsherr beging Hausfriedensbruch