Mitglieder des Vereins „Aufbruch Leverkusen“ haben keinen Anspruch auf einen Waffenschein. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeordnet. Das reiche aus für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Mitglieder des Vereins „Aufbruch Leverkusen“ haben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln keinen Anspruch auf die Erteilung eines Waffenscheins. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern des Vereins ist aller Voraussicht nach rechtmäßig, wie das Gericht am Montag mitteilte. In seinen Beschlüssen wies das Gericht die Eilanträge von zwei Mitgliedern des Vereins ab. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. (AZ: 20 L 1777/22 und 20 L 1784/22) Das Verwaltungsgericht folge der Einschätzung des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen, dass es sich bei „Aufbruch Leverkusen“ um einen rechtsextremistischen Verein handelt, dessen Mitglieder weitestgehend der aufgelösten Splitterpartei „Pro NRW“ angehörten, hieß es.

via migazin: VERWALTUNGSGERICHT KÖLN Keine Waffenscheine für Mitglieder rechtsextremer Vereine

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