Das Amtsgericht Heidelberg hat im Prozess um die Burschenschaft Normannia drei der Angeklagten zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.. Damit ist das Gericht unter der Forderung des Staatsanwalts geblieben, der im Vorfeld auf Bewährungsstrafen von 10 bis 12 Monaten wegen Körperverletzung und Beleidigung für alle vier Angeklagten plädiert hatte. Ob das Urteil gegen die drei Angeklagten (…) angemessen ist, werden wir jetzt kritisch prüfen.” Staatsanwalt Thomas Bischoff Auch den Freispruch wolle man überprüfen, so Bischoff gegenüber dem SWR. Es sei eine zweifellos schwierige Beweislage. Möglicherweise könne eine erneute Überprüfung durch ein Rechtsmittelgericht angestrebt werden. Vorwurf der Beleidigung und Körperverletzung Das Geschehen soll sich in der Nacht zum 29. August 2020 im Heidelberger Verbindungshaus der Burschenschaft Normannia auf dem Schloßberg abgespielt haben. Während einer Stiftungsparty, an der offenbar auch Gäste anderer Burschenschaften teilnahmen, sollen vier junge Männer einen damals 25-Jährigen mit Gürteln geschlagen und antisemitisch beleidigt haben. Zwei der Beschuldigten waren zum Tatzeitpunkt Mitglieder von Normannia, die beiden anderen gehörten der Burschenschaft “Germania Köln” an. (…) Wie es zu dem mutmaßlichen Übergriff kam, war während des Prozesses nur schwer herauszufinden. Viele Zeugen hatten vor Gericht davon berichtet, an besagtem Abend exzessiv Alkohol getrunken zu haben und sich nicht erinnern zu können. Teils kam es zu widersprüchlichen Aussagen. Die Ermittler sprachen von einer “Mauer des Schweigens”.

via swr: 25-JÄHRIGER SOLL GESCHLAGEN UND BELEIDIGT WORDEN SEIN Bewährung und Freispruch für Burschenschaftler in Heidelberg

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