Das Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Welche Auswirkung kann diese Entscheidung auf die Gesetze anderer Länder haben? Mehrere Innenministerien kündigten an, die Entscheidung aus Karlsruhe zu prüfen. Vor allem Sachsen gerät nun in den Fokus. Das Landespolizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Das sächsische Gesetz weist inhaltlich große Ähnlichkeiten auf. Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt will prüfen, sieht aber keine Auswirkungen auf das eigene Polizeigesetz. Auch das Thüringer Innenministerium kündigt die Prüfung der Karlsruher Entscheidung an. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern prüfen mehrere Bundesländer die möglichen Auswirkungen auf die eigenen Gesetze. (…) Insbesondere Sachsen gerät nun in den Fokus, weil Formulierungen im dort geltenden Polizeivollzugsdienstgesetz zum Teil fast identisch mit denen im Gesetz von Mecklenburg-Vorpommern sind. Das in Sachsen geltende Polizeigesetz befindet sich bereits seit 2019 in einem Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Geklagt hatten in Sachsen die Landtagsfraktionen der Linken und Grünen. Letztere sind seit Ende 2019 in Regierungsverantwortung, die Klage hielten sie trotzdem aufrecht.

via mdr: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Länder prüfen Karlsruher Entscheidung zu Polizeigesetz

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Von Rainer Lück <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://1rl.de”>1RL.de</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link