Im Berufungsprozess gegen den Thüringer AfD-Politiker Torsten Czuppon hat sein Anwalt erfolglos die Einstellung des Verfahrens beantragt. Czuppon ist wegen Verfolgung Unschuldiger angeklagt. Der Berufungsprozess gegen den Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Torsten Czuppon geht weiter. Die Richterin am Landgericht Erfurt wies am Mittwoch einen Antrag von Czuppons Anwalt ab, das Verfahren einzustellen. Der Jurist hatte argumentiert, Czuppons Immunität als Landtagsabgeordneter sei wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung aufgehoben worden. Angeklagt sei Czuppon aber wegen des Vorwurfs der Verfolgung Unschuldiger. Die Richterin unterbrach die Verhandlung, um das Argument zu prüfen, und entschied dann gegen den Antrag. Der Polizeibeamte war in erster Instanz wegen der Verfolgung Unschuldiger zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Czuppon soll vor seiner Abgeordnetenzeit eine von ihm selbst gestellte Strafanzeige als Polizist auch selbst bearbeitet haben. Die Verfolgung Unschuldiger kann in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Czuppon sitzt seit 2019 für die AfD im Landtag. Drei Zeugen haben Czuppon nun erneut belastet. Einer davon ist Mitarbeiter der Gedenkstätte Buchenwald. Der Mann sagte vor dem Landgericht aus, er habe den Beamten im Jahr 2017 bei einer Veranstaltung in Buchenwald eindeutig mit einem Kleidungsstück gesehen, das der rechtsextremen Szene zuzuordnen sei. Czuppon soll ein auf dem Gelände verbotenes T-Shirt der Marke “Thor Steinar” getragen haben. Auch für zwei weitere Zeugen war klar: Czuppon hat damals ein T-Shirt getragen, auf dem deutlich der Schriftzug “Anpassungsstörung” zu sehen war. Der Mitarbeiter habe damals auch die Leitung der Gedenkstätte über den Vorfall informiert.

via mdr: Berufungsprozess gegen AfD-Politiker Czuppon – Einstellung abgelehnt

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