Was ist im Wahlkampf erlaubt? Parteien wie die SPD und die AfD sollen auf Facebook gezielt Anhänger der politischen Konkurrenz umworben haben. Ist das schon ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze? Unterschiedlichen Wählergruppen unterschiedliche Wahlversprechen machen – mithilfe von Onlinewerbung ist das problemlos möglich. Der österreichische Datenschutzverein Noyb (kurz für: »None of Your Business«) hat nun in Berlin Beschwerde gegen sechs Parteien eingelegt, weil diese mit ihrer Werbung auf Facebook gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen haben sollen. Möglich wurden die Beschwerden durch eine Sendung des ZDF-Comedians Jan Böhmermann. Der hatte bereits 2021 in seiner Sendung über die Methoden der Parteien im Bundestagswahlkampf berichtet und den Datenschutzaktivisten und Noyb-Gründer Max Schrems zu Gast. Über Kreuz geworben Die Redaktion von »ZDF Magazin Royale«  forderte die Zuschauer damals zur Installation eines Browser-Plug-ins auf, das die auf Facebook ausgespielte Werbung genau abspeicherte – samt der brisanten Informationen, nach welchen Kriterien die Wählerinnen und Wähler angesprochen wurden. Noyb reichte die Beschwerden bei den Datenschutzbeauftragten im Namen der Freiwilligen ein, die sich nach der Ausstrahlung der Sendung im ZDF gemeldet hatten. Laut Noyb legen die ausgewerteten Daten nahe, dass die sechs Parteien gezielt versucht haben, sich bei den Anhängern anderer Parteien anzubiedern. So wurde ein Wahlkampfauftritt von Olaf Scholz insbesondere CSU-Wählern empfohlen. Die Linke fischte offenbar mit dem Slogan »Klimaschutz sozial gerecht« nach Grünenwählern, während die AfD einen Werbespot mit Kritik an hohen Benzinpreisen laut der Plug-in-Daten insbesondere an FDP-Anhänger schickte.

viia spiegel: Nach Böhmermann-Recherche Datenschützer gehen gegen Parteienwerbung auf Facebook vor

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