Eigentlich wollten sie doch nur Familie gründen: In Wiesbaden sollen homosexuelle Paare von Amtsärzten im Gesundheitsamt falsche Gutachten bekommen haben, die verhindern, dass sie Kinder adoptieren. Zwei Paare haben nun Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Marc und Thomas sind verheiratet und wünschen sich ein Kind. Die beiden 39 und 44 Jahre alten Männer haben sich bei der Stadt Wiesbaden für eine Adoption beworben. Zur umfangreichen Eignungsprüfung gehört auch ein Gesundheitszeugnis. Das ist wichtig, denn Kinder werden nicht an Adoptiveltern vermittelt, die etwa alkoholabhängig oder psychisch erkrankt sind oder tödliche Krankheiten haben. Blutwerte angeblich zu schlecht für eine Adoption Die Adoptionsvermittlung der Stadt Wiesbaden setzt dabei auf Gutachten vom Stadtgesundheitsamt. Die Untersuchung von Marc und Thomas fand im August statt. Beide Männer sind eigentlich davon überzeugt, dass sie gesund sind. Und so habe sie der Befund der Amtsärztin schockiert: Die Blutwerte seien zu schlecht, auch andere gesundheitliche Einwände lägen vor. Die Männer seien als Adoptiveltern nicht geeignet. Der Wiesbadener Kurier hatte zunächst über den Fall berichtet. Das sei “an den Haaren herbeigezogen”, sagt Marc heute. “Sie hat da nach acht Minuten Untersuchung Krankheiten attestiert, die wir nicht haben.” Die Ärztin habe schlichtweg gelogen. Ein Attest vom Hausarzt habe keine Einwände gezeigt. Die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes, so erinnern sich Marc und Thomas an ein Gespräch, habe ihnen nach langem Ringen und großer Unsicherheit gesagt, die Amtsärztin sei “leider homophob”, da könne sie nichts machen. (…) Daniela Hirsekorn weiß seit Monaten, dass offenbar etwas mit den Gesundheitsgutachten nicht stimmt. Die Adoptionsvermittlung im Sozialdezernat hatte sie darauf hingewiesen, dass im vergangenen Jahr alle gleichgeschlechtlichen Bewerberinnen und Bewerber ein negatives Gutachten vom Gesundheitsamt bekommen hatten – anders als die heterosexuellen Bewerber. “Es werden (…) derzeit auch arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft”, heißt es in einem Schreiben vom Gesundheitsamt zu diesem Thema. “Daneben muss Wiedergutmachung für die betroffenen Paare stehen, sollten sich die Vorwürfe auch nur ansatzweise als begründet herausstellen.” Ob eine strafbare Handlung vorliegt, ist offenbar noch unklar.

via hessenschau: Homophobe Gutachten gegen homosexuelle Paare? Wiesbadener Amtsärzte haben Regenbogen-Adoptionen verhindert