»Rassistische und rechtsextreme Ziele«: Das Menschenrechtsinstitut DIMR sieht in einer Analyse Prämissen für ein Verbot der AfD. Die anderen Parteien sollen sich von ihr abgrenzen. Ist die AfD so rechtsextrem, dass sie verboten werden könnte? Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) findet: Ja. In einer aktuellen Analyse  heißt es, die Partei gehe »zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele« aktiv und planvoll vor. Beispielsweise arbeite die AfD daran, »die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum – erfolgt«. Damit seien die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt. Auch bemühe sich die Partei darum, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen. Dort heißt es: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« In der Analyse mit dem Titel »Warum die AfD verboten werden könnte, Empfehlungen an Staat und Politik« heißt es weiter: »Es ist von elementarer Bedeutung für die Verteidigung der unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte und damit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf staatlicher Seite zunimmt und staatliche und politische Akteure entsprechend handeln.« Dieser Gefahr könne nur effektiv begegnet werden, »wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen«.

via spiegel: Gefahr für demokratische Grundordnung Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt

siehe auch: Diskussion um Parteienverbot nach DIMR-Studie “Die AfD ist eine ver­fas­sungs­feind­liche Orga­ni­sa­tion”. Laut Menschenrechtsinstitut will die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen und die Menschenwürde abschaffen. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien erfüllt. Abgeordnete warnen indes vor einem Verfahren. Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 konstatieren Beobachter bei der Alternative für Deutschland (AfD) zunehmend eine Radikalisierung von einer vermeintlich wirtschaftsliberalen und rechtskonservativen Haltung hin zum rechtsextremen Milieu. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Thomas Haldenwang sieht die Partei auf dem Weg “nach rechts außen”, die Beobachtung durch das BfV ist inzwischen auch gerichtlich bestätigt.  Doch könnte die AfD als Partei wirklich verboten werden? Dieser Frage ist das Deutsche Insitut für Menschenrechte (DIMR) in einer Analyse nachgegangen und zu einem klaren Ergebnis gekommen: “Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Art. 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verboten werden könnte”, so das Institut. Die Partei ziele auf die Abschaffung der in Art. 1 Abs.1 GG verbrieften Garantie der Menschenwürde ab.

Studie: Warum die AfD verboten werden könnte Empfehlungen an Staat und Politik Die Analyse untersucht die Gefahr, die die AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt, am rechtlichen Maßstab für das Verbot einer Partei nach Art. 21 GG. Das Verhältnis der AfD zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist über die Frage ihres möglichen Verbots hinaus auch relevant für den Umgang mit ihr auf politischer Ebene. Insofern richten sich die Überlegungen nicht nur an die Antragsberechtigten für ein Verbotsverfahren, sondern auch an die demokratischen Parteien und den Staat. Denn die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes verlangt in jeder Hinsicht ein klares Einstehen gegen Bestrebungen, die auf die Beseitigung des Schutzes der gleichen Menschenwürde aller Menschen und damit auf das Fundament der demokratischen Grundordnung abzielen.