Mit falschen Impf- und Maskenattesten soll die Ärztin 12.500 Euro eingenommen haben. Am Dienstag wurde sie festgenommen und ihre Wohnung durchsucht Eine Ärztin aus dem Landkreis Meißen steht unter besonders schwerem Betrugsverdacht: Seit Beginn der Pandemie soll die 66-Jährige ihren Patienten 162 “Gefälligkeitsatteste” ausgestellt haben, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei Dresden am Dienstag mit. Wie die Sächsische Zeitung berichtet, soll sie in Moritzburg praktiziert haben. Gemeinsam wurde ermittelt, dass sie pauschal und zu Unrecht bescheinigte, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes medizinisch nicht vertretbar sei. In anderen Fällen konstatierte die Ärztin ein unbegrenztes Impfverbot oder dass Corona-Schnelltests nur über den Speichel möglich seien. Durchschnittlich soll die Ärztin für ein solches Attest 77 Euro verlangt und sich so insgesamt mit etwa 12.500 Euro bereichert haben. Haftgrund: Fluchtgefahr Seit Monaten wird gegen die Ärztin wegen des “Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall” ermittelt: Wie Jürgen Schmidt, Sprecher der Staatsanwaltschaft t-online mitteilte, bestand bei der Ärztin Fluchtgefahr, weshalb am Montag ein Haftbefehl erlassen wurde.
via t-online: 162 “Gefälligkeitsatteste” 12.500 Euro für falsche Corona-Atteste: Ärztin aus Sachsen festgenommen
siehe auch: BETRUGSVORWÜRFE Festnahme: Ärztin soll falsche Corona-Atteste verkauft haben (…) Gegen die Ärztin war schon im vorigen Jahr ermittelt worden. Wegen des Verdachts auf Erstellung falscher Gesundheitszeugnisse in der Corona-Pandemie hatte die Polizei im September des Vorjahres mehr als 80 Objekte in mehreren Bundesländern durchsucht. Insgesamt 225 Beamte waren damals an der Aktion in Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg beteiligt. Während der Durchsuchungen im vergangenen Jahr stellte die Polizei 317 mutmaßlich falsche Atteste sicher. Wie Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt von der Staatsanwaltschaft Dresden erklärt, habe man aber nur 162 Fälle als Grundlage für den Haftbefehl am Dienstag genommen. “Wir konnten dafür nur die Fälle nehmen, in denen ein dringender Tatverdacht besteht. Da sind rechtlich viel höhere Anforderungen als bei dem Anfangsverdacht, dem im September nachgegangen wurde”, sagt er. Da die Ermittlungen aber noch andauern, sei es möglich, dass die Zahl der Fälle noch steigt.
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:ProtoplasmaKid” title=”User:ProtoplasmaKid”>ProtoplasmaKid</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link