Die AfD wollte das RedaktionsNetzwerk Deutschland und andere Medien von ihrer Wahlparty am Abend der Landtagswahl in Thüringen ausschließen. Das Landgericht Erfurt beschließt nach mündlicher Verhandlung erstmals in einem solchen Fall: Das darf sie nicht. Die AfD sagt daraufhin die Wahlparty ab. (…) Auch eine Einladung zur Wahlparty der gesichert rechtsextremen AfD Thüringen ist für viele Menschen vermutlich nichts, über das sie sich freuen würden. Für Journalisten liegt der Fall naturgemäß etwas anders, sie müssen über die Landtagswahlen am 1. September umfassend berichten. Die AfD hat nach allen Umfragen der vergangenen Monate sehr gute Chancen, erstmals stärkste Partei im Freistaat zu werden. Die Wahlveranstaltung der Partei an dem Abend ist traditionell der Ort, an dem sich das Spitzenpersonal der AfD sowie andere Kandidierende und Mitglieder mit der Presse über das Ergebnis austauschen. Wie geht es weiter? Welche Gespräche werden die Parteien miteinander aufnehmen – wer strebt Regierungsverantwortung an und wer gerade nicht? Da der Platz bei einer Wahlveranstaltung oft begrenzt ist, hat das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bereits am 1. August, also einen Monat vor der Wahl, eine Mail an den Thüringer AfD-Pressesprecher Torben Braga geschickt mit der Frage, ob man sich anmelden könne. In der Journalistensprache heißt das Akkreditierung. Zuvor hatte die AfD Sachsen an jenem Tag über ihren Presseverteiler eine Einladung zu ihrer Dresdner Wahlparty verschickt. Aus Thüringen kam folgende knappe Antwort: „Nein, eine Akkreditierung ist nicht möglich.“ (…) Was Braga in seinen knappen Mails nicht erwähnt hat: Auch die AfD Thüringen hat über ihren Presseverteiler eine Einladung zu ihrer Wahlparty verschickt, und zwar am 7. August mit einer Frist bis zum Ablauf des 21. August. Diese Einladung aber erreichte weder das RND noch andere Medien wie den „Spiegel“, die „taz“ oder „Welt“ und „Bild“ – trotz der frühzeitigen Anfrage. Auf Nachfrage bestätigte Braga bereits am 13. August, dass nicht alle Medien von der Wahlveranstaltung ausgeschlossen seien: „Es werden mehrere Pressevertreter anwesend sein“, schrieb er per Mail. (…) Warum bestimmte Medien, darunter das RND, trotz der frühzeitigen und mehrfachen Bitte um Akkreditierung ausgeschlossen wurden, verschweigt die Partei. Fest steht inzwischen: Hierbei handelte es sich nach Ansicht des Landgerichts Erfurts um einen willkürlichen Eingriff in die Pressefreiheit nach Artikel 5 und den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. (…) Am Samstag gab es nun die Verhandlung vor dem Landgericht. Wieder entschieden die Richter: Die AfD muss die klagenden Presseorgane zulassen. Die Partei sagte daraufhin am Samstagabend lieber die Wahlparty ab, als dem Urteil Folge zu leisten. Bewerten kann das jeder, wie er mag.
via rnd: Nach Gerichtsentscheidung Thüringer AfD sagt Wahlparty ab