Weil er eine Sporthalle in Nauen angezündet hat, ist der frühere NPD-Stadtverordnete Maik Schneider bereits zweimal verurteilt worden. Nach einem Zivilrechtsprozess in Potsdam muss er nun mit einer hohen Schadenersatz-Zahlung rechnen. Dem ehemaligen NPD-Funktionär Maik Schneider droht wegen der Brandstiftung einer Sporthalle in Nauen eine hohe Schadenersatz-Zahlung. Das wurde am Dienstag zum Auftakt eines Zivilverfahrens vor dem Landgericht Potsdam deutlich. Der Anwalt der ostdeutschen Kommunalversicherung, die für die Absicherung und den Wiederaufbau der Turnhalle aufkam, erklärte, sie erwarte zwischen 400.000 und 500.000 Euro. Schneiders Anwalt forderte die Versicherung auf, seinem Mandanten entgegenzukommen. Die Versicherung sei nach Angaben des Landgerichts nicht auf das Angebot eingegangen. Nun will das Gericht am 24. August eine Entscheidung fällen, wie es weitergeht. Möglicherweise könnte es dann bereits ein Urteil sprechen. Bei dem Anschlag im August 2015 auf die Turnhalle, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten, war ein Schaden von knapp drei Millionen Euro entstanden. Ein Komplize Schneiders hat die Zahlung von 10.000 Euro in Raten von 50 Euro monatlich in Aussicht gestellt. Von Maik Schneider gab es noch kein Angebot, sagte Volkhard Wittchen, Anwalt des Klägers, dem rbb. Ob Schneider überhaupt zahlen würde, konnte sein Anwalt nicht sagen. Sein Mandant werde sich erst äußern, wenn ein rechtskräftiges und zivilrechtlliches Urteil vorliegt, sagte Verteidiger Sven-Oliver Milke im rbb. Ein dritter Täter wurde schon zu Schadenersatz verurteilt. Über das Strafmaß, das Schneider wegen der Brandstiftung im Gefängnis abzusitzen hat, wird ab Mitte August in einem separaten Strafverfahren am Landgericht Potsdam verhandelt – mittlerweile zum dritten Mal. Ab dem 16. August sind dafür zwei Verhandlungstage angesetzt.
siehe auch: Prozess gegen Turnhallenbrandstifter: Kein Vergleich. Es geht um rund drei Millionen Euro: Im Schadensersatzprozess gegen den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider und zwei Komplitzen wegen Brandstiftung an einer Turnhalle in Nauen (Havelland) hat der klagende Gebäudeversicherer einen Vergleich abgelehnt. Einer der Mittäter hatte der Ostdeutschen Kommunalversicherung angeboten, 10 000 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro zu zahlen, wie das Landgericht Potsdam nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag mitteilte. Die Versicherung sei nicht auf das Angebot eingegangen. Nun will das Gericht am 24. August eine Entscheidung fällen, wie es weitergeht. Möglicherweise könnte es dann bereits ein Urteil sprechen. Schneider und seine beiden Komplizen haben nach Überzeugung des Gerichts am 24. August 2015 die Turnhalle, die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war, in Brand gesetzt. Dafür und für weitere Taten wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die leere Halle brannte komplett nieder. Für den Wiederaufbau fordert die Ostdeutsche Kommunalversicherung nun Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund 2,9 Millionen Euro.