Prozess zum #Mord an Walter #Lübcke: Neue Widersprüche – #terror

Erneut bringt der Tatverdächtige die RichterInnen mit widersprüchlichen Angaben ins Wanken. Ein Urteil ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten. Zum Schluss hat Irmgard Braun-Lübcke noch eine Frage an Stephan E., eine einzige. Sie richtet sie direkt an den Angeklagten, der ihren Mann Walter Lübcke ermordet haben soll. „Ist es wirklich wahr, dass mein Mann in der letzten Sekunde seines Lebens in das Gesicht von Markus H. geschaut hat?“ Stephan E. zögert nur kurz: „Ja.“ – „Wirklich?“ – „Ja.“ Nach diesen Worten ist es still am Donnerstag im Saal des Oberlandesgerichts Frankfurt bei der 35. Verhandlung des Mordes an Walter Lübcke. Und die Frage von Irmgard Braun-Lübcke ist inzwischen die Kernfrage des Prozesses, den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten vom 1. Juni 2019 verhandelt. Gibt es einen Mörder – oder zwei? Was geschah in der Tatnacht wirklich? Angeklagt im Prozess sind zwei Kasseler Rechtsextreme: Stephan E., 47 Jahre, vielfach vorbestraft. Und sein früherer Bekannter und Kameradschaftsfreund Markus H., der bisher eisern schweigt. Stephan E. hatte früh gestanden, von ihm gibt es auch eine DNS-Spur am Tatort. Er habe Lübcke allein erschossen, hatte er zunächst gesagt, weil Lübcke Menschen, die Geflüchtete ablehnen, scharf kritisiert hatte. Später aber behauptete E. nicht er, sondern Markus H. habe geschossen. Und schließlich, im Prozess: Er habe doch geschossen, aber Markus H. sei mit vor Ort gewesen und habe ihn zur Tat angestachelt.
Familie drängt auf Aufklärung Bis heute versucht das Gericht zu klären, welche Version nun stimmt. Zuletzt schien der Senat sich festgelegt zu haben: auf die erste Version, mit Stephan E. als Einzeltäter. Schon im Oktober entließ der Senat Markus H. aus der Untersuchungshaft. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht mehr, dass er mit am Tatort war oder zum Mord anstachelte. Die Aussagen von E. dazu seien „äußerst detailarm“, widersprüchlich und „nicht glaubhaft“. Die Familie Lübcke aber sieht das genau anders. Für sie waren beide Männer am Tatort, der Mord eine gemeinschaftliche Tat. Irmgard Braun-Lübcke hatte Stephan E. deshalb vor zwei Wochen erneut gebeten, „die volle Wahrheit“ zu sagen. Und sie attackierte über ihren Anwalt Holger Matt das Gericht. Matt warf diesem via Spiegel „auffallende Freundlichkeit“ gegenüber Markus H. vor. Weitere Aufklärung sei offenbar „nicht gewünscht“. Richter Thomas Sagebiel sprach von einem „ungeheuerlichen Vorgang“. Die Nebenklage versuche den Senat unter Druck zu setzen.

via taz: Prozess zum Mord an Walter Lübcke: Neue Widersprüche

Sie waren als „Chaostruppe“ bekannt – AfD verliert in Berliner Bezirk den Fraktionsstatus

In der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln gibt es vorerst keine AfD-Fraktion mehr. Grund sind zu viele Austritte. Sie hatten sich ihren Ruf als „Chaostruppe“ hart erarbeitet: Nachdem 2016 insgesamt acht Bewerber auf dem Ticket der AfD in die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln gewählt worden waren, versank die Gruppe schnell in Grabenkämpfen. Aus der zu Beginn gegründeten Fraktion schied zunächst Anne Zielisch aus, später folgten drei weitere Verordnete und gründeten eine eigene Fraktion. Es folgte ein skurriler Streit um die Namensrechte der beiden Fraktionen, schließlich zerbrach die „AfD Neu“-Fraktion. Nun ist es auch mit dem Rest der ersten und bis dato verbliebenen Fraktion unter Vorsitz von Danny Damerau vorbei. Auslöser ist der Austritt von Andreas Lüdecke und Steffen Schröter. Ein entsprechendes Austrittsschreiben per Mail liegt dem Tagesspiegel vor. Darin setzt Lüdecke „der Ordnung halber“ die bisherigen Fraktionskollegen Damerau und Christian Blank darüber in Kenntnis, dass er und Schröter BVV-Vorsteher Lars Oeverdieck (SPD) über den Austritt informiert hätten

via tagesspiegel: Sie waren als „Chaostruppe“ bekannt AfD verliert in Berliner Bezirk den Fraktionsstatus

„Medienmarsch” von Querdenken in Berlin: dju/ver.di kritisiert Verhalten von Funke Zentralredaktion und Berliner Verlag

Bei einer Demonstration von Querdenken 030 am gestrigen Mittwoch nahmen rund 70 Menschen teil, unter anderem ein bekanntes Mitglied der NPD. Der Aufzug führte an neun Redaktionen in Berlin vorbei. Auf Reden wurden die Redaktionen u.a. als faschistisch bezeichnet und die angeblich einseitige Berichterstattung kritisiert. Querdenken als bundesweites Netzwerk von Corona-Protesten arbeitet seit Monaten offen mit Rechtsradikalen, Antisemiten und Reichsbürgern zusammen. Renate Gensch, Landesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Berlin-Brandenburg: „Wir kritisieren das Verhalten des Chefredakteurs der Funke Zentralredaktion, Jörg Quoos, und des Eigentümers des Berliner Verlages Holger Friedrich, die sich vor ihre Redaktionen stellten und mit der Entgegennahme einer Erklärung von Querdenken vor zahlreichen Live-Kameras den Corona-Leugnern auch noch eine Bühne geboten haben.“ Allein in Berlin hat die dju seit Ende April über 100 Angriffe auf Journalist/inn/en sowie Behinderungen von Pressearbeit bei Demonstrationen registriert, davon den Großteil bei den Anti-Corona-Demonstrationen. „Seit Monaten steht Querdenken unter der Kritik von Zivilgesellschaft und Politik. Querdenken ist eine Gefahr für die Demokratie. Es ist ein fatales Zeichen, das sich die Repräsentanten der Medienhäuser Funke und Berliner Verlag mit Rechtsradikalen und Antisemiten auf der Straße treffen und Erklärungen entgegennehmen. Eine klare Haltung zeigten die taz, Axel Springer SE, Focus, ARD, ZDF, der Tagesspiegel und der Spiegel-Verlag in Berlin, die eine Entgegennahme von Erklärungen ablehnten”, sagte die dju-Landesvorsitzende weiter. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich heute der Innenausschuss und das Parlamentarischen Kontrollgremium (Geheimdienstausschuss) in Baden-Württemberg mit den Aktivitäten der Querdenken-Bewegung beschäftigt und auch der Antisemitismusbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung, Michael Blume, der Bewegung offen Demokratiefeindlichkeit vorwirft, mache das Verhalten von Quoos und Friedrich nicht mehr nachvollziehbar, so Gensch. Querdenken-Gründer Michael Ballweg ist weiter ins Visier der Behörden geraten, weil er eine „verfassungsgebende Versammlung” einberufen hat und es auch Kontakte zur Szene der sogenannten Reichsbürger gebe. Diese lehnen den deutschen Staat, sein Rechtssystem, Regierungen, Parlamente und die Polizei ab.

via ver.di: „Medienmarsch” von Querdenken in Berlin: dju/ver.di kritisiert Verhalten von Funke Zentralredaktion und Berliner Verlag

Videoüberwachung bei Einheits-Expo Verwarnung für Brandenburger Staatskanzlei

Während der Einheits-Expo wurden mehrere Standorte in Potsdam mit Kameras überwacht. Laut der Landesdatenschutzbeauftragten war die Datenverarbeitung größtenteils unzulässig – nicht der einzige Kritikpunkt. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat die Brandenburger Staatskanzlei wegen unzulässiger Videoüberwachung rund um die Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit in Potsdam verwarnt. Demnach waren vom 5. September bis zum 4. Oktober 2020 mehrere Standorte der EinheitsEXPO 2020 in der Landeshauptstadt mit Kameras überwacht worden. Die damit verbundene Datenverarbeitung sei größtenteils unzulässig gewesen, erklärte die Landesdatenschutzbeauftragte am Mittwoch in Kleinmachnow. Es sei deshalb eine förmliche Verwarnung gegenüber der Staatskanzlei ausgesprochen worden. (…) Konkret kritisiert wurden vier Kameras auf dem Potsdamer Luisenplatz, dem Alten Markt, dem Platz der Einheit und am Stadtkanal in der Yorckstraße. Eine ausreichende Beschilderung mit Hinweisen auf die Videoüberwachung habe es in den ersten zwei Wochen der Ausstellung nicht gegeben, kritisierte Hartge. Zudem sei nicht dokumentiert worden, weshalb die Videoüberwachung zwingend erforderlich und verhältnismäßig war. Die schutzwürdigen Interessen der von den Kameras erfassten Bürgerinnen und Bürger hätten ein höheres Gewicht, erklärte die Landesdatenschutzbeauftragte.

via pnn: Videoüberwachung bei Einheits-Expo Verwarnung für Brandenburger Staatskanzlei

#Landtag hebt #Immunität von #AfD-Abgeordneten #Graupner auf – #schauhin

Der Bayerische Landtag hat am Abend die Immunität des unterfränkischen AfD-Abgeordneten Richard Graupner aufgehoben. Grund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegen den Politiker. Die Aufhebung der Immunität von Richard Graupner hatte sich abgezeichnet. Jetzt könnte es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt schnell zu einer Anklageerhebung kommen. Der 57-Jährige soll in seiner Zeit als Polizeibeamter Dienstgeheimnisse verraten haben. Die Aufhebung der Immunität hatte die die Staatsanwaltschaft Schweinfurt beantragt. Sie leitet das Ermittlungsverfahren gegen den unterfränkischen AfD-Chef und stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag. Über die Vorwürfe gegen Graupner hatte zunächst die “Main-Post” berichtet. Demnach geht es bei den Ermittlungen um einen Fall aus dem Jahr 2018. Graupner war damals Leiter der Fahndungs- und Kontrollgruppe der Autobahnpolizei Schweinfurt-Werneck. In dieser Funktion habe er interne Informationen an einen Beschuldigten weitergegeben, so die Zeitung. AfD-Politiker Graupner widerspricht Vorwürfen Zu den konkreten Vorwürfen wollten weder der Schweinfurter AfD-Abgeordnete selbst noch die Staatsanwaltschaft konkrete Angaben machen. Graupner sagte aber dem BR, der erhobene Vorwurf sei absolut haltlos.

via br: Landtag hebt Immunität von AfD-Abgeordneten Graupner auf

siehe auch: AfD-Landtagspolitiker Richard Graupner hat Ärger mit der Justiz. Die Staatsanwaltschaft wirft dem AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner vor, sich als Polizeibeamter strafbar gemacht zu haben. Wird nun seine Immunität aufgehoben? Hat ein Landtagsabgeordneter der AfD in seiner Zeit als Polizeibeamter Dienstgeheimnisse verraten? Dieser Frage geht derzeit die Staatsanwaltschaft Schweinfurt nach und hat dabei den fränkischen AfD-Politiker Richard Graupner im Visier. Dieser soll sich vor seinem Einzug in den Landtag im Jahr 2018 als Polizeibeamter nach Paragraf 353b des Strafgesetzbuchs der Verletzung von Dienstgeheimnissen oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht schuldig gemacht haben. Graupner war damals Leiter der Fahndungs- und Kontrollgruppe der Autobahnpolizei Schweinfurt-Werneck. In dieser Funktion soll er offenbar für eine Strafermittlung relevante interne Informationen an einen Beschuldigten weitergegeben haben.

Die Dritte Schuld: NS-Richter am Bundesarbeitsgericht

Am Bundesarbeitsgericht haben von seiner Gründung bis Anfang der 1980er-Jahre Richter mit einer Nazi-Vergangenheit Recht gesprochen. Sie haben während der Zeit des Nationalsozialismus Todesurteile an Sondergerichten verhängt oder die Enteignung von Juden organisiert. Bis heute hängen die Bilder dieser Juristen in der Galerie ehemaliger Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Eine systematische Aufarbeitung hat bisher nicht stattgefunden. Bis heute hat es im Bundesarbeitsgericht keine Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von früheren Richtern gegeben. Das macht sich unter anderem an den Bildern der NS-belasteten Juristen in der Galerie fest, die kommentarlos in einem Konferenzraum hängen, in dem schon Ehrengäste empfangen wurden. Das Leben von Ferdinand Hans endete am 6. Oktober 1942. Um 5 Uhr wurde er zum Schafott in der Haftanstalt Stuttgart geführt. Sieben Minuten später war Hans tot, er wurde durch den Scharfrichter enthauptet. Ein katholischer Geistlicher sprach noch ein kurzes Gebet, dann wurde der Leichnam des erst 21-Jährigen in das Anatomische Institut der Universität Tübingen überführt, wo er für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden sollte.
Sämtliche Gnadengesuche für Verurteilten abgelehnt. Die Mutter des jungen Elsässers sah sich nicht in der Lage, die Beerdigung ihres Sohnes zu zahlen. Hans’ Verbrechen: der Diebstahl von Uhren, Schmuck, Schnaps, Tabak oder anderen Lebensmitteln aus Paketen. Er war ein Beamter bei der deutschen Reichspost und für den Transport von Paketen verantwortlich. Dabei flog er auf, wurde geschnappt und gestand seine Taten. Dafür kam Hans vor das Sondergericht Mannheim. Diese Sondergerichte waren von den Nazis 1933 geschaffen worden und ein Bestandteil des politischen Unterdrückungsapparates im Dritten Reich. Vom Mannheimer Sondergericht wurde Hans zum Tode verurteilt. Die Richter beriefen sich dabei auf die Verordnung des Reiches für sogenannte Volksschädlinge. “Zur wirksamen Abschreckung und gerechten Sühne ist daher nach gesundem Volksempfinden (…) die Todesstrafe erforderlich”, heißt es im Urteil vom August 1942. Geschrieben hatte es der damals 35 Jahre alte Richter am Sondergericht, Willy Martel. Er und seine beiden Richterkollegen waren es auch, die sämtliche Gnadengesuche für Hans ablehnten. Sein Anwalt, der Gefängnisdirektor, der Staatsanwalt und sein Chef bei der Post hatten sich für ihn eingesetzt – ohne Erfolg. Vierzehn Jahre später beginnt für den ehemaligen Richter im Dritten Reich eine neue Karriere. Das Ex-NSDAP-Mitglied Martel wird Richter am inzwischen neu geschaffenen Bundesarbeitsgericht an seinem damaligen Sitz in Kassel. Bis heute hängt sein Bild ohne einen einordnenden Kommentar in der “Ahnengalerie” in dem Gebäude auf dem Erfurter Petersberg, wohin das Gericht 1999 umgezogen ist. Wie die Bilder von zwölf weiteren Richterinnen und Richtern, die nach MDR-Recherchen eine ähnlich belastete NS-Vergangenheit hatten.

via br: Die Dritte Schuld: NS-Richter am Bundesarbeitsgericht