#Polizisten haben kein Recht. Ein dogmatischer Zwischenruf . #schauhin

Auf der Kurznachrichtenplattform Twitter hat in der vergangenen Woche ein Video große Verbreitung gefunden, das zeigt, wie letztlich zwölf Polizeibeamte einen 15-jährigen Jugendlichen mit Schlagstock und Pfefferspray überwältigen, um seine Identität festzustellen, nachdem er ordnungswidrig mit seinem E-Roller auf dem Bürgersteig gefahren war. Unabhängig von der in etablierten Medien aufgegriffenen Debatte, ob der Einsatz verhältnismäßig war – was sich ohne Weiteres nicht beurteilen lässt –, ist es eine Konversation am Rande des Einsatzes, die gleichfalls Beachtung verdient. Im Video ist zu hören, wie eine Polizeibeamte die aufzeichnende Frau anspricht und sie mehrmals dazu auffordert, den Einsatz nicht weiter zu filmen. Dies sei, so die Polizeibeamte, verboten. Aber stimmt das denn? Und ist es denn – allein mit Blick auf die Dogmatik – richtig? Die Antwort auf die erste Frage lautet Ja. Die zweite Frage muss indes, so vertrete ich hier, verneint werden. Es besteht eine Kluft zwischen dem, was die Rechtsprechung zu dieser Frage urteilt, und dem, was Grundrechtsdogmatik als Antwort gebietet. Die Rechtsprechung Um das Filmen und Photographieren polizeilicher Einsätze rankt sich eine umfangreiche, auch höchst- und bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Waren früher noch Kameras beschlagnahmt worden, damit der Film nicht entwickelt werden konnte (BVerwG v. 14. Juli 1999 – 6 C 7/98), wurden in neueren Sachverhalten Mobiltelephone eingezogen oder als mildere Maßnahme eine Identitätsfeststellung (OVG Lüneburg v. 19. Juni 2013 – 11 LA 1/13) vorgenommen. Polizei und Staatsanwaltschaften sind mittlerweile dazu übergegangen, das Verhalten des Filmenden als den § 201 StGB (Unverletzlichkeit des nichtöffentlich [!] gesprochenen Wortes) erfüllendes Verhalten zu werten. Zumindest letztere Praxis entbehrt evident jeglicher Grundlage, wie erst jüngst ein lesenswerter Beitrag in der NJW (Ullenboom, NJW 2019, 3108) luzide dargelegt hat. Für die Beschlagnahme-Praxis dagegen fällt das Bild gemischt aus: Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2015 (BVerfG v. 24. Juli 2015 – 1 BvR 2501/13) inzident die Auffassung der Verwaltungsgerichte, dass das Filmen und Photographieren Bediensteter der Polizei zu Zwecken der Beweissicherung rechtmäßig sei, bei Veröffentlichung der Aufnahmen indes ein Verstoß gegen § 22 KUrhG vorliegen könnte, nachdem die abgebildeten Polizistinnen und Polizisten in die Erstellung der Aufnahmen nicht eingewilligt hätten. Zwar kann ein Verstoß gegen § 22 KUrhG bekanntlich gerechtfertigt werden, wenn die abgebildete Person Akteurin oder Akteur eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ (vgl. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) ist – nur ob ein Ereignis zum zeitgeschichtlichen wird, ob die Aufnahme in den sozialen Medien „trendet“, weiß man eben oft erst hinterher. (…) Schlüpfen Polizeibeamte in ihre Uniform, machen sie damit kenntlich, dass ihre Handlungen eben diese reflexive Legitimität beanspruchen; im Gegenzug müssen sie darauf verzichten, in der kommoden Privatheit zu leben, die Nicht-Uniformierten zusteht. Als Angehörige der Polizei haben sie kein Grundrecht, das dazu führen könnte, sie unter den Schutz des Kunsturheberrechtsgesetzes zu stellen. Auch eine Pflicht zur Anonymisierung durch Unkenntlichmachen der Gesichter scheidet darum aus. Um nicht missverstanden zu werden: Bedrohung und Körperverletzung von Polizisten durch Rechts- und Linksextremisten sind leider real. Ebenso nicht zu leugnen ist aber, dass eine Anonymisierung staatlicher Hoheitsträger zu Friktionen mit dem Credo führt, das Zeigen des eigenen Gesichtes gehöre zu den Voraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft. Wenn der EGMR das für einfache Bürgerinnen sagt, muss es für uniformierte Polizeikräfte erst recht gelten. (…) Die Rechtsprechung, nach der man Polizeibeamte zwar zu Beweissicherungszwecken filmen, diese Aufnahmen aber nicht veröffentlichen darf, beruht auf einer grundrechtlichen Abwägung, für die es hier keinen Raum gibt: Polizeibeamte haben als Verkörperung staatlicher Gewaltausübung kein (Grund-)Recht. Die Veröffentlichung kann nur dann verboten werden, wenn der Staat ein eigenes – d.h. nicht-grundrechtliches – Interesse an der Anonymität seiner Beamten hat. Das lässt sich für Einsätze von Zivilfahndern hören, für den ganz gewöhnlichen Einsatz uniformierter Beamter eher nicht. Die Rechtsposition der Filmenden ist nicht stark: Trotz mancherlei Schutzbereichsverwirrung infolge der Möglichkeiten, die soziale Medien bieten, greift für sie nur die allgemeine Handlungsfreiheit. Doch dieses leicht einzuschränkende Grundrecht trifft auf Seiten der Polizei (im Regelfall) auf kein Gegenrecht, sondern auf nur eine einzige Pflicht: Polizistinnen und Polizisten müssen sich dem Gesetz getreu zu verhalten. Dabei müssten sie sich eigentlich gern zuschauen lassen.

via juwiss: Polizisten haben kein Recht. Ein dogmatischer Zwischenruf

#Versammlungsbehörde fordert Absetzung des #Versammlungsleiters bei #PEGIDA-Demo


Dieser ist seinen Pflichten nicht nachgekommen. Die städtische Versammlungsbehörde hat dem PEGIDA-Förderverein e. V. am Mittwoch, 26. August 2020, per E-Mail mitgeteilt, dass der für Montag, 31. August 2020, vorgesehene Versammlungsleiter als unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts eingestuft wird und die Behörde deshalb beabsichtigt, die Leitung der Versammlung durch diesen zu untersagen. Begründet wurde dies unter anderem mit der Tatsache, dass der betreffende Versammlungsleiter am 17. August 2020 seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Konkret wurde beanstandet, dass er nicht eingeschritten ist, als ein bekannter Redner auf der Bühne Äußerungen getätigt und “Anweisungen” an die Teilnehmer gegeben hat, welche nur dem Versammlungsleiter zustehen. Diese Äußerungen und Aufforderungen waren geeignet, den störungsfreien Ablauf der auf dem Neumarkt stattfindenden Kundgebungen zu gefährden bzw. deren Durchführung zu vereiteln. Außerdem kündigte die städtische Versammlungsbehörde an, dass der vorgenannte Redner bei der für den kommenden Montag, 31. August 2020, geplanten Versammlung nicht als Ordner eingesetzt werden darf.

via dreden.de: Versammlungsbehörde fordert Absetzung des Versammlungsleiters bei PEGIDA-Demo

Corona-Skeptiker – #Polizisten durchsuchen Wohnung eines Kollegen – #schauhin

Bei einer Demo von Corona-Skeptikern in Dortmund stellte ein Polizist unter anderem die Existenz der Gewaltenteilung infrage. Nun haben Beamte seine Wohnung durchsucht. Die niedersächsische Polizei hat am Montag die Wohnung eines Kollegen durchsucht, nachdem dieser auf zwei Demonstrationen von Corona-Skeptikern als Redner aufgetreten ist. In Dortmund stellte sich der Beamte Michael F. als Kriminalhauptkommissar vor. Er forderte andere Polizisten auf, Widerstand gegen Corona-Maßnahmen zu leisten. Zudem stellte er die Existenz der Gewaltenteilung in Deutschland infrage und zog Vergleiche zur NS-Diktatur.

via spiegel: Corona-Skeptiker Polizisten durchsuchen Wohnung eines Kollegen

#Protest kann unter #Auflagen stattfinden – #Berliner #Gericht hebt Verbot von #Corona-Demos auf – #schauhin #covidioten #b2908

Das Verwaltungsgericht hat das Demo-Verbot gekippt. Von der Polizei hieß es zuvor, das Land wolle bei einer Niederlage vors Oberverwaltungsgericht ziehen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Demonstrationsverbot der Polizei für die Corona-Proteste am Freitag aufgehoben. Die Demonstration am Samstag kann also stattfinden, aber unter Auflagen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Veranstalter muss eine Reihe von Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes einhalten. Sie beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung des Bühnenbereichs, dort müssen Gitter aufgestellt werden, damit keine Personenballung entsteht. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Der Veranstalter muss konstant und immer wieder über Lautsprecher die Teilnehmer auffordern, die Mindestabstände einzuhalten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz bekräftigt hatte. (…) Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen würden. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Die Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.

via tagesspiegel: Protest kann unter Auflagen stattfinden Berliner Gericht hebt Verbot von Corona-Demos auf

Tote nach Protesten in Wisconsin: Rassistische Doppelmoral – #schauhin #terror #BlackLifesMatter #BLM

Es gibt systemischen, strukturellen Rassismus in den USA, er grassiert auch in der Polizei und hat lebensbedrohliche Folgen für Schwarze. Sieben Schüsse. Sieben Schüsse in den Rücken von Jacob Blake waren aus Sicht des weißen Polizisten notwendig, um den Schwarzen vor den Augen seiner Kinder außer Gefecht zu setzen. Er ist nun von der Hüfte abwärts gelähmt. Proteste gegen rassistische Polizeigewalt auf den Straßen Kenoshas waren die Folge, ähnlich wie zuletzt immer wieder nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd Ende Mai. Doch was diesmal noch hinzukam: selbsternannte Bürgerwehren. Ein 17-Jähriger kam unaufgefordert mit einer verbotenen Waffe von Illinois nach Wisconsin, verteidigte dort “Besitz”, der nicht seiner war – und erschoss zwei Menschen. Die Doppelmoral ist evident, blieb der weiße Verdächtige doch direkt nach der Tat sichtbar bewaffnet auf offener Straße unbehelligt von der Polizei. Erst am nächsten Tag wurde er verhaftet. Der Schwarze wurde nur wegen des Verdachts, er könnte ein Messer zücken, mehrfach angeschossen.

via standard: Tote nach Protesten in Wisconsin: Rassistische Doppelmoral

https://twitter.com/BerniceKing/status/1299182655775203331

“#SturmAufBerlin”: Ihr seid keine Rebellen, ihr seid #peinliche #Demokratiefeinde! – #b2908

Jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung. Aber es gibt kein Recht auf eigene Fakten. Und das ist das große Problem mit dieser Möchtegern-Bürgerrechtsbewegung unter “Sturm auf Berlin” von selbsterklärten “Querdenkern”, Pandemie-Leugnern, Antisemiten, Verschwörungsideologen und vielen, vielen Rechtsextremisten. Und nein, euer Rumgeheule, dass wir Volksverpetzer die böse “Nazi-Keule” benutzen, um die Pandemie-Leugner-Demo zu diskreditieren, zieht nicht. Erklärt mal bitte mir (und am besten eurem Gewissen), wieso IHR kein Problem damit habt, wenn so ziemlich die ganze rechtsextreme Szene mit euch mitmarschieren will. Belege? Haben wir mehr als genug: Aber zu den ganzen Nazis kommen wir noch, denn mein Problem fängt schon viel früher an. Nein, nicht alles sind Nazis und Verschwörungsideologen. Aber jede:r einzelne, die/der dort mitmarschiert, ist eine Gefahr für unsere Demokratie. Nicht, weil sie gewalttätig wären. Auch wenn es davon auch mehr als genug gibt. Die extreme Aggressivität in den Chat und auf den Demos gegen Maskentragende und Journalist:innen sind ja alle gut belegt (mehr dazu). Oder diese Reaktionen: Nein, weil ihr nicht mehr in der Realität lebt Den passenden Überbegriff für die Menschen, die in Berlin am Samstag (trotz Verbot) gegen ihre Wahnvorstellungen demonstrieren wollen, halte ich für “Pandemie-Leugner”. Denn das ist ultimativ das, was alle diese Menschen eint. Nicht alle hassen Menschen mit anderer Hautfarbe, nicht alle hassen Juden, nicht alle leugnen Corona. Sie alle leugnen aber, dass wir mitten in einer weltweiten Pandemie stecken. Dass es so ist, ist unwiderlegbarer Fakt. Allein, dass ich das sagen muss, und genau jene Verblendeten herumheulen werden, zeigt, wo das Problem liegt. Sie teilen nicht unsere Realität. Seit Beginn der Pandemie und allen (echten) Problemen und Fehlern, die passiert sind hat sich eine kleine, aber gefährliche Minderheit mit Freuden von professionellen Betrüger:innen verarschen lassen, die damit ihr Geld verdienen. Mit dem Geschäftsmodell “Ausreden liefern, mit der man die Realität leugnen kann” haben sich viele von bewussten Manipulationen, Fake News und Verschwörungsmärchen einreden lassen, in einer Fantasiewelt zu leben. (…) Und da dürfen sie noch so von “Frieden” und “Freiheit” faseln und Peace-Flaggen schwenken, und friedlich auf ihrem “Sturm auf Berlin” meditieren, es macht sie nicht minder zu Feinden der Demokratie. Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung. Aber sie haben keine andere “Meinung”. Das sind keine “Andersdenkenden”. Sie haben eine andere Realität. Eine Realität, die fundamental mit der echten kollidiert. Und das führt zu Radikalisierung. Denn natürlich werden sie keine Fortschritte machen und keine Mehrheiten gewinnen, weil sie völligen Unsinn reden.
Sie können halt nicht erfolgreich sein, wenn sie gegen Dinge demonstrieren, die es nicht gibt. Die Pandemie kann nicht einfach so beendet werden, auch wenn sie noch so hart dafür tanzen oder den Hitlergruß zeigen. Dafür muss man eben einen Impfstoff entwickeln und die Infektionszahlen gering halten. Genau das, wogegen diese Möchtegern-Rebellen demonstrieren
. Deswegen müssen sie scheitern. Und wenn sie das tun, und weiter von ihrer Märchen überzeugt sind, werden sie gewalttätig werden. Es fängt ja jetzt schon an. Diese Pandemie-Leugner sind eine Gefahr für unsere Demokratie, weil sie nicht in der selben Realität leben. Und eine Demokratie kann nicht funktionieren, wenn wir nicht eine gemeinsame, wissenschaftlich fundierte Basis haben. Der “Sturm auf Berlin” klingt auffällig nach dem “Marsch auf Berlin”, wie der Hitlerputsch sich selbst nannte (Quelle). Und die erste Demo in Berlin, das “Ende der Pandemie – Tag der Freiheit” heißt “zufällig” genau so wie der NS-Propagandafilm von Leni Riefenstahl (Quelle). Nein, dass Nazis mitmarschieren, ist kein Zufall. Das Veranstalterteam ist vernetzt mit Rechtsextremen (Quelle), man könnte sich ja von den vom Verfassungsschutz überwachten Organisationen und Personen (III. Weg, Identitäre, NPD, AfD-Flügel) distanzieren oder sie der Demo verweisen, wenn man wollte. Aber macht niemand und sagt auch keiner was. Aber gut, wenn man eine ganze Pandemie leugnen kann, kann man auch die Nazis leugnen, die neben einem mit Reichskriegsflagge marschieren, nehme ich an.

via volksverhetzer: “Sturm auf Berlin”: Ihr seid keine Rebellen, ihr seid peinliche Demokratiefeinde!

Sogenannte #Clan-#Kriminalität: 213 Tatverdächtige in #Berlin – #schauhin #strukturellerRassismus

Wer zu vermeintlich kriminellen Clans gezählt wird, unterscheidet sich stark von Bundesland zu Bundesland. Und die Kategorien sind höchst umstritten. Die jüngste Razzia gegen die sogenannte „Clan-Kriminalität“ in Berlin ist erst wenige Tage alt. Die Razzia davor ist nicht viel länger her. Denn fast wöchentlich begeben sich Dutzende Berliner Polizist*innen in verschiedene Bezirke, sperren Straßen ab und durchsuchen Shisha-Bars, Wettbüros oder Privatwohnungen, in denen Aktivitäten im Umfeld dieser „Clan-Kriminalität“ vermutet werden. Oft sind Ordnungs- und Finanzämter, Steuerfahndung, Lokalpolitikerinnen und ein Medientross anwesend. (…) Die Beamtinnen finden tatsächlich manchmal Schusswaffen oder harte Drogen – manchmal aber auch nur unverzollten Shisha-Tabak, importierte Getränkedosen ohne Pfand oder weniger. (…) Demnach wurden seit August 2019 in der Hauptstadt insgesamt 213 Personen als Tatverdächtige mit Clan-Bezug gezählt, darunter 16 Minderjährige. 38 weitere Personen wurden dem erweiterten Umfeld zugeordnet. Zum Vergleich: Im ländlich geprägten Niedersachsen wurden im Laufe des vergangenen Jahres 1.646 Beschuldigte mit Clan-Bezug gezählt. Woher kommt diese statistische Diskrepanz? Um eine Erklärung dafür zu finden, muss eine andere Frage gestellt werden: Wie wird überhaupt gezählt? In der Antwort der Senatsverwaltung heißt es: Für die Erstellung der Statistik „erfolgt durch die Polizei Berlin eine umfangreiche Einzelfallprüfung anhand der Definition Clankriminalität.“ Diese Definition umfasse eine „Ausrichtung auf patriarchalisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur“, „eine mangelnde Integrationsbereitschaft“, oder „das Provozieren von Eskalationen“. Fokus auf die Herkunft Für Schrader, Sprecher für Innenpolitik der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, stellt die Statistik selbst ein Grundproblem dar: „Ich halte es für mehr als bedenklich, wenn die Polizei durch diese Art der Datenerfassung ihren Fokus auf die Herkunft und auf die Familienzugehörigkeit legt“, sagt er. Die Statistik leiste Stigmatisierung und rassistischer Diskriminierung Vorschub. „Kriminalistisch relevant ist der Bezug zu Straftaten und sonst nichts.“ In der rot-rot-grünen Koalition sorgt das Thema für Diskussionen. (…) In Niedersachsen schauen die Sicherheitsbehörden vor allem auf den Familiennamen einer tatverdächtigen Person. Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat eine Liste mit Nachnamen definiert, die auf eine vermeintliche Zugehörigkeit zu einem Clan hindeuten sollen. Das heißt: Kommt jemand mit dem „falschen Namen“ irgendwie in Berührung mit der Polizei, landet die Person fast automatisch in der Niedersächsischen Clan-Statistik.

via taz: Sogenannte Clan-Kriminalität: 213 Tatverdächtige in Berlin