Studie – Immer dichtere Vernetzung bei YouTube-Accounts am rechten Rand

Rechte politische Akteur:innen haben auf YouTube in den letzten Jahren ein immer engeres Netzwerk unter Kanälen und Kommentator:innen aufgebaut. In der Themenwahl und Tonalität unterscheiden sich die YouTube-Kanäle zwar, doch sie eint die Ablehnung der aktuellen deutschen Migrationspolitik. YouTube-Kanäle aus den verschiedensten Ecken der rechten Community vernetzen sich untereinander immer mehr. Zu diesem Schluss kommen zwei Kommunikationswissenschaftler aus Taipeh und Berlin in einer aktuellen Studie. Sie haben untersucht, unter den Videos welcher Kanäle jeweils die selben Nutzer:innen kommentieren und welchen Themen sich diese Kanäle am häufigsten widmen. Zu diesem Zweck identifizierten die Autoren mit dem YouTube-Empfehlungsalgorithmus zunächst 116 Kanäle, die sie der „far-right“ zuordnen. Übersetzt kann far-right für äußere Rechte, aber auch für rechtsextrem stehen. Sie untersuchten insgesamt 2.298.737 Kommentare unter Videos, die auf diesen Kanälen bis zum 1. Juni 2017 erschienen waren. Etwa 250.000 verschiedene YouTube-Accounts, sogenannte Unique User, verfassten die Kommentare. Die Forscher wollten nun herausfinden, welche Kommentator:innen unter den Videos welcher Kanäle kommentieren. Das soll eine Aussage über die Überschneidung der Fangemeinden der rechten Kanäle, aber auch über die Vernetzung der Kanäle selbst erlauben. (…) Die dort geteilte Grafik zeigt, dass die Kanäle für die Studie in sieben Gruppen eingeteilt wurden. Es gab Kanäle, die eine direkte Verbindung zur AfD hatten, also offen von der rechtsextremen Partei oder ihren Mitliedern betrieben werden. Die Autoren unterscheiden außerdem zwischen der neuen und der alten Rechten, „alternativen Medien“, rechten Verschwörungsmythen, Geschichtskanälen sowie einer Gruppe von Nationalist:innen und Rechtsrock-Kanälen. Diese sieben Gruppen unterscheiden sich vor allem durch ihre Akteur:innen und ihre Themenschwerpunkte. Um die Themen der Videos zu analysieren, zogen die Forscher hier ebenfalls die Kommentare heran. Sie suchten die häufigsten Worte, die die Nutzer:innen verwendeten und zogen so Rückschlüsse auf den Inhalt des Videos. (…) In einer Gruppe zusammengefasst haben die Autoren Nationalist:innen wie den Pegida-Gründer Lutz Bachmann und Kanäle mit Rechtsrock. Einige Kanäle ordneten die Forscher auch dem Umfeld rechter Fußball-Hooligans zu. Themen seien hier vor allem Nationalstolz und Islamfeindlichkeit. Die untersuchten Kanäle der neuen Rechten weisen fast immer eine Nähe zur rechtsextremen Identitären Bewegung oder zum rechten Antaios-Verlag auf. Die neue Rechte zeichne aus, dass sie mit Themenwahl und Rhetorik eine Brücke in den Mainstream schlagen will, so die Forscher. Sie schießen in den Kommentaren vor allem gegen die Antifa und beschäftigen sich auch inhaltlich mit der Links-Rechts-Unterscheidung. Auch Antifeminismus und Geschlechterrollen spielen hier der Studie zufolge eine große Rolle. „Alternative Medien“ als zentrale Knotenpunkte des Netzwerks Die Gruppe der alten Rechten besteht vor allem aus Kanälen mit Verbindung zur NPD. Auch diese Gruppe beschäftigte sich überwiegend mit der politischen Landschaft Deutschland, sei dabei aber oftmals deutlich extremer unterwegs als AfD-Kommentator:innen oder die neue Rechte, da ihnen die Mitte der Gesellschaft weniger wichtig ist. Diese Kanäle seien bei ihren Kommentator:innen dementsprechend auch weniger stark vernetzt als die anderer Gruppen.

via netzpolitik: Studie – Immer dichtere Vernetzung bei YouTube-Accounts am rechten Rand

https://twitter.com/JonasKaiser/status/1297980810478460936?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1297980811455737860%7Ctwgr%5E&ref_url=https%3A%2F%2Fnetzpolitik.org%2F2020%2Fstudie-immer-dichtere-vernetzung-bei-youtube-accounts-am-rechten-rand%2F
from: https://twitter.com/JonasKaiser/status/1297980811455737860/photo/1

White Vigilantes Have Always Had A Friend In Police – #terror #GeorgeFloyd #blm #blacklivesmatter #Kenosha

New data shows that far-right vigilantes, often with support from cops, have threatened protesters nearly 500 times since police killed George Floyd. Before Kyle Rittenhouse allegedly opened fire on anti-racist protesters in Kenosha, Wisconsin, on Tuesday night — killing two and severely injuring another — a video showed police essentially deputizing the 17-year-old. Rittenhouse had been walking the streets of Kenosha carrying an assault rifle alongside other armed white men, a local self-styled militia formed for the purported purpose of protecting property from protesters. “We appreciate you guys, we really do,” a cop can be heard telling the group over a loudspeaker before tossing Rittenhouse a bottle of water. It was a scene familiar in American history: agents of the state conscripting armed white vigilantes to help violently suppress movements for racial justice and liberation. (“Cops and the Klan go hand in hand,” the common protest chant goes.) So it wasn’t surprising to see Rittenhouse, in another video published Tuesday, walk toward police after allegedly killing the two protesters — or for him not to be apprehended until the following day, when he was arrested at his home in Illinois. As historic uprisings against police brutality have swept the country in recent months, antagonistic right-wing vigilantes have been a constant, menacing presence. Often seen patrolling Black Lives Matter protests with the tacit — and very often explicit — support of law enforcement, these vigilantes have shot protesters, attacked them with cars, and beaten them. And as political tensions intensify heading into the presidential election this fall — with a president who routinely demonizes anti-racist protesters as “thugs” and terrorists, and with reactionary police forces desperate to beat back calls for their own abolishment — there’s genuine concern that the deadly vigilante violence on display in Kenosha could be replicated elsewhere. White vigilantes and far-right actors have shown up to oppose Black Lives Matter protests in the U.S. at least 497 times this year, according to data collected by Alexander Reid Ross, a doctoral fellow at the Center for Analysis of the Radical Right. He started gathering data on May 27, two days after police in Minneapolis killed George Floyd, and continued through this week. The dataset, which Ross shared with HuffPost, documents a staggering amount of violence directed at protesters by the far-right, including 64 cases of simple assault, 38 incidents of vigilantes driving cars into demonstrators, and nine times shots were fired at protesters

via huff: White Vigilantes Have Always Had A Friend In Police

screenshot interactive card – http://web.pdx.edu/~aross/incidents/incidents.html

#Ikonographie der #Coronaleunger*innen – #Symbole und #Codes der #Verschwörungsideologien rund um die #Coronavirus-#Pandemie – #schauhin #covidioten

Was soll das weiße Kaninchen, warum steht “Kein NWO-Zombie” auf dem Mundschutz, warum die Alu-Kugel am Rucksack? Verschwörungsfreundinnen haben sich eine ganze Menge Erkennungszeichen ausgedacht, um sich gegenseitig zu finden– das hilft auch Demokratinnen, sie zu entdecken. Eine unvollständige Auflistung von Symbolen und ihrer Bedeutung. Wer will schon aus Versehen mit einem Echsenmenschen reden? Verschwörungsgläubige jedenfalls nicht. Deswegen kursieren in der Szene unterschiedliche Erkennungszeichen, mit denen sich die „Erwachten“ gegenseitig ausmachen können. Die sind zum Teil mindestens genauso absurd wie die Erzählungen über Zwangsimpfungen, die „jüdische Weltverschwörung“ oder Gedankenkontrolle via Mobilfunkantenne (…) Während Querdenker-Bommel und Ehrlich-Gruß eher skurril wirken, hat die Verschwörungsszene aber auch sehr Niederträchtiges zu bieten. Immer wieder sind auf Fotos von den Demos auch „Judensterne“ zu sehen. Das Symbol, das Juden und Jüdinnen ab 1941 in Deutschland auf ihrer Kleidung tragen mussten, diente der sozialen Ausgrenzung, Diskriminierung und Demütigung. Der gelbe Davidstern mit der Aufschrift „Jude“ sollte auch erleichtern, Juden und Jüdinnen ausfindig zu machen, um sie in die deutschen Arbeits- und Vernichtungslager zu deportieren. 75 Jahre nach der Niederlage des Nationalsozialismus und der Befreiung der Konzentrationslager tragen heute Menschen einen nachempfundenen Judenstern mit der Aufschrift „ungeimpft“. Verkauft wird die Holocaustrelativierung unter anderem auf der Website des rechtsextremen Bloggers Sven Liebich. Besonders beliebt als Slogan der Szene ist derzeit der Aufdruck „Gib Gates keine Chance“, eine Abwandlung des bekannten Slogans einer Anti-Aids-Kampagne. Dieser Spruch ist sowohl im Internet wie auch auf Schildern, T-Shirts und auf Mund-und Nasenmasken zu lesen. Wegen seines jahrelangen Einsatzes für Impfungen ist der „Microsoft“-Gründer Bill Gates zum internationalen Feindbild von Verschwörungsideolog*innen avanciert. Sie schaffen eine böse Legende um Gates, dem sie die Schuld an der Coronavirus-Pandemie geben. Eine derzeit weit verbreitete Erzählung zu Gates und dem Virus ist, dass der Milliardär Covid-19 nutze, um die Bevölkerung zu überwachen und auch zu reduzieren. Eine andere Erzählung besagt, dass Bill Gates der Menschheit durch Impfung einen Chip implantieren will, der die Menschheit dann kontrollieren kann und gegebenenfalls zu Robotern machen kann.

via belltower: Ikonographie der Coronaleunger*innen – Symbole und Codes der Verschwörungsideologien rund um die Coronavirus-Pandemie

Bayerns Grenzpolizei ist teilweise verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof rügt eines der Prestigeprojekte von Ministerpräsident Söder: Die Wiedereinführung verstoße in Teilen gegen die Verfassung. Dagegen geklagt hatten die Landtags-Grünen. Nach nur zwei Jahren muss der Freistaat Bayern seine eigene Grenzpolizei zwar nicht unbedingt abschaffen, aber nun ist höchstrichterlich klar: Sie darf nur eine Hilfstruppe der Bundespolizei sein. Ihre Rechtsgrundlage sei in Teilen mit der Verfassung nicht vereinbar – das hat am Freitag der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Er gab damit einer Klage der Vorsitzenden der Grünen-Landtagsfraktion, Katharina Schulze, statt. Die Grenzpolizei einzuführen, war im Frühjahr 2018 eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen des damals neuen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Konkret richtete sich Schulzes Klage wie auch eine ähnliche der Grünen-Landtagsfraktion gegen zwei Regelungen: Einmal Artikel 5 des bayerischen Polizeiorganisationsgesetzes (POG), der die Errichtung der Grenzpolizei regelt und ihre Aufgaben beschreibt. Zum anderen Artikel 29 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), der ihr bestimmte Befugnisse überträgt – zum Beispiel dass die Beamten bei einer Kontrolle einen Zug oder Bus betreten dürfen. Den Artikel im POG beanstandeten die Richter nicht. Den Artikel im PAG hingegen verwarfen sie, unter anderem weil er gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße. Ein Land wie Bayern dürfe in diesem Bereich keine Gesetze erlassen; das sei Sache des Bundes. Bei den Regelungen im PAG handele es sich um einen “offensichtlichen und zudem um einen schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzordnung des Grundgesetzes”.

via sz: Bayerns Grenzpolizei ist teilweise verfassungswidrig

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Von Bundeszentrale für politische Bildung/bpb – www.bpb.de, PD-Schöpfungshöhe, Link

#Polizisten haben kein Recht. Ein dogmatischer Zwischenruf . #schauhin

Auf der Kurznachrichtenplattform Twitter hat in der vergangenen Woche ein Video große Verbreitung gefunden, das zeigt, wie letztlich zwölf Polizeibeamte einen 15-jährigen Jugendlichen mit Schlagstock und Pfefferspray überwältigen, um seine Identität festzustellen, nachdem er ordnungswidrig mit seinem E-Roller auf dem Bürgersteig gefahren war. Unabhängig von der in etablierten Medien aufgegriffenen Debatte, ob der Einsatz verhältnismäßig war – was sich ohne Weiteres nicht beurteilen lässt –, ist es eine Konversation am Rande des Einsatzes, die gleichfalls Beachtung verdient. Im Video ist zu hören, wie eine Polizeibeamte die aufzeichnende Frau anspricht und sie mehrmals dazu auffordert, den Einsatz nicht weiter zu filmen. Dies sei, so die Polizeibeamte, verboten. Aber stimmt das denn? Und ist es denn – allein mit Blick auf die Dogmatik – richtig? Die Antwort auf die erste Frage lautet Ja. Die zweite Frage muss indes, so vertrete ich hier, verneint werden. Es besteht eine Kluft zwischen dem, was die Rechtsprechung zu dieser Frage urteilt, und dem, was Grundrechtsdogmatik als Antwort gebietet. Die Rechtsprechung Um das Filmen und Photographieren polizeilicher Einsätze rankt sich eine umfangreiche, auch höchst- und bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Waren früher noch Kameras beschlagnahmt worden, damit der Film nicht entwickelt werden konnte (BVerwG v. 14. Juli 1999 – 6 C 7/98), wurden in neueren Sachverhalten Mobiltelephone eingezogen oder als mildere Maßnahme eine Identitätsfeststellung (OVG Lüneburg v. 19. Juni 2013 – 11 LA 1/13) vorgenommen. Polizei und Staatsanwaltschaften sind mittlerweile dazu übergegangen, das Verhalten des Filmenden als den § 201 StGB (Unverletzlichkeit des nichtöffentlich [!] gesprochenen Wortes) erfüllendes Verhalten zu werten. Zumindest letztere Praxis entbehrt evident jeglicher Grundlage, wie erst jüngst ein lesenswerter Beitrag in der NJW (Ullenboom, NJW 2019, 3108) luzide dargelegt hat. Für die Beschlagnahme-Praxis dagegen fällt das Bild gemischt aus: Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2015 (BVerfG v. 24. Juli 2015 – 1 BvR 2501/13) inzident die Auffassung der Verwaltungsgerichte, dass das Filmen und Photographieren Bediensteter der Polizei zu Zwecken der Beweissicherung rechtmäßig sei, bei Veröffentlichung der Aufnahmen indes ein Verstoß gegen § 22 KUrhG vorliegen könnte, nachdem die abgebildeten Polizistinnen und Polizisten in die Erstellung der Aufnahmen nicht eingewilligt hätten. Zwar kann ein Verstoß gegen § 22 KUrhG bekanntlich gerechtfertigt werden, wenn die abgebildete Person Akteurin oder Akteur eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ (vgl. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) ist – nur ob ein Ereignis zum zeitgeschichtlichen wird, ob die Aufnahme in den sozialen Medien „trendet“, weiß man eben oft erst hinterher. (…) Schlüpfen Polizeibeamte in ihre Uniform, machen sie damit kenntlich, dass ihre Handlungen eben diese reflexive Legitimität beanspruchen; im Gegenzug müssen sie darauf verzichten, in der kommoden Privatheit zu leben, die Nicht-Uniformierten zusteht. Als Angehörige der Polizei haben sie kein Grundrecht, das dazu führen könnte, sie unter den Schutz des Kunsturheberrechtsgesetzes zu stellen. Auch eine Pflicht zur Anonymisierung durch Unkenntlichmachen der Gesichter scheidet darum aus. Um nicht missverstanden zu werden: Bedrohung und Körperverletzung von Polizisten durch Rechts- und Linksextremisten sind leider real. Ebenso nicht zu leugnen ist aber, dass eine Anonymisierung staatlicher Hoheitsträger zu Friktionen mit dem Credo führt, das Zeigen des eigenen Gesichtes gehöre zu den Voraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft. Wenn der EGMR das für einfache Bürgerinnen sagt, muss es für uniformierte Polizeikräfte erst recht gelten. (…) Die Rechtsprechung, nach der man Polizeibeamte zwar zu Beweissicherungszwecken filmen, diese Aufnahmen aber nicht veröffentlichen darf, beruht auf einer grundrechtlichen Abwägung, für die es hier keinen Raum gibt: Polizeibeamte haben als Verkörperung staatlicher Gewaltausübung kein (Grund-)Recht. Die Veröffentlichung kann nur dann verboten werden, wenn der Staat ein eigenes – d.h. nicht-grundrechtliches – Interesse an der Anonymität seiner Beamten hat. Das lässt sich für Einsätze von Zivilfahndern hören, für den ganz gewöhnlichen Einsatz uniformierter Beamter eher nicht. Die Rechtsposition der Filmenden ist nicht stark: Trotz mancherlei Schutzbereichsverwirrung infolge der Möglichkeiten, die soziale Medien bieten, greift für sie nur die allgemeine Handlungsfreiheit. Doch dieses leicht einzuschränkende Grundrecht trifft auf Seiten der Polizei (im Regelfall) auf kein Gegenrecht, sondern auf nur eine einzige Pflicht: Polizistinnen und Polizisten müssen sich dem Gesetz getreu zu verhalten. Dabei müssten sie sich eigentlich gern zuschauen lassen.

via juwiss: Polizisten haben kein Recht. Ein dogmatischer Zwischenruf

#Versammlungsbehörde fordert Absetzung des #Versammlungsleiters bei #PEGIDA-Demo


Dieser ist seinen Pflichten nicht nachgekommen. Die städtische Versammlungsbehörde hat dem PEGIDA-Förderverein e. V. am Mittwoch, 26. August 2020, per E-Mail mitgeteilt, dass der für Montag, 31. August 2020, vorgesehene Versammlungsleiter als unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts eingestuft wird und die Behörde deshalb beabsichtigt, die Leitung der Versammlung durch diesen zu untersagen. Begründet wurde dies unter anderem mit der Tatsache, dass der betreffende Versammlungsleiter am 17. August 2020 seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Konkret wurde beanstandet, dass er nicht eingeschritten ist, als ein bekannter Redner auf der Bühne Äußerungen getätigt und “Anweisungen” an die Teilnehmer gegeben hat, welche nur dem Versammlungsleiter zustehen. Diese Äußerungen und Aufforderungen waren geeignet, den störungsfreien Ablauf der auf dem Neumarkt stattfindenden Kundgebungen zu gefährden bzw. deren Durchführung zu vereiteln. Außerdem kündigte die städtische Versammlungsbehörde an, dass der vorgenannte Redner bei der für den kommenden Montag, 31. August 2020, geplanten Versammlung nicht als Ordner eingesetzt werden darf.

via dreden.de: Versammlungsbehörde fordert Absetzung des Versammlungsleiters bei PEGIDA-Demo

Corona-Skeptiker – #Polizisten durchsuchen Wohnung eines Kollegen – #schauhin

Bei einer Demo von Corona-Skeptikern in Dortmund stellte ein Polizist unter anderem die Existenz der Gewaltenteilung infrage. Nun haben Beamte seine Wohnung durchsucht. Die niedersächsische Polizei hat am Montag die Wohnung eines Kollegen durchsucht, nachdem dieser auf zwei Demonstrationen von Corona-Skeptikern als Redner aufgetreten ist. In Dortmund stellte sich der Beamte Michael F. als Kriminalhauptkommissar vor. Er forderte andere Polizisten auf, Widerstand gegen Corona-Maßnahmen zu leisten. Zudem stellte er die Existenz der Gewaltenteilung in Deutschland infrage und zog Vergleiche zur NS-Diktatur.

via spiegel: Corona-Skeptiker Polizisten durchsuchen Wohnung eines Kollegen